Betriebsrätepreis 2014: BMW München
Mobiles Arbeiten – fair geregelt

Mehr Zeitsouveränität für die Beschäftigten – das hat der Betriebsrat von BMW München mit der Betriebsvereinbarung „Mobilarbeit“ durchgesetzt. Die Arbeitszeit wurde neu definiert. Für sein Engagement ist der Betriebsrat für den Betriebsrätepreis 2014 nominiert worden.

9. September 20149. 9. 2014


Jeden Freitag verlässt Kasimir Lala bereits um 14 Uhr seinen Arbeitsplatz. Er fährt nach Hause, erledigt seinen Wochenendeinkauf, bringt die Söhne zum Sportverein, trinkt Kaffee, liest die Zeitung – und fährt dann abends gegen 20 Uhr von daheim aus nochmal seinen Rechner hoch, um Datensätze zu bearbeiten, die ihm Kollegen kurz zuvor geschickt haben. Früher musste Lala auch am Freitag bis zum Abend in seinem Büro bei BMW in München bleiben, nachmittags saß er da und wartete auf die Mail seiner Kollegen.

„Häufig bekam ich die fertigen Daten von meinen Kollegen aber erst abends zugeschickt“, sagt der 51-Jährige, „dann habe ich von zu Hause aus gearbeitet, unbezahlt, quasi in meiner Freizeit.“ Heute ist das nicht mehr so. Heute kann Kasimir Lala, der für die Qualitätskontrolle der im Fahrzeug integrierten Betriebsanleitung zuständig ist, mobiles Arbeiten von unterwegs als Arbeitszeit anrechnen lassen – und dafür einen anderen Tag freinehmen oder eben früher nach Hause gehen.

Möglich macht dies eine Betriebsvereinbarung, die mobiles Arbeiten für die rund 79 000 Mitarbeitern an den deutschen BMW-Standorten regelt und die seit Anfang des Jahres gilt. Ausgehandelt hat sie Manfred Schoch, der Betriebsratsvorsitzende bei BMW, zusammen mit einem Verhandlungsteam. „Es war uns wichtig, ganz auf die Selbstbestimmung der Kolleginnen und Kollegen zu setzen“, sagt er. Das ist gelungen.

Die Betriebsvereinbarung bei BMW regelt nicht nur, dass Zeit, in der von unterwegs aus berufliche Mails beantwortet werden, mit dem Handy telefoniert oder am Laptop eine Präsentation vorbereitet wird, als Arbeitszeit angerechnet wird.

Sie gibt den Beschäftigten dazu die Möglichkeit, souverän über ihre Zeit zu verfügen. Mit ihren Vorgesetzten sollen die Beschäftigten vereinbaren, wann sie außerhalb ihrer Arbeitszeit kontaktiert werden können. Und eben: wann nicht. „Jeder Mensch hat ein Recht auf Unerreichbarkeit“, sagt Manfred Schoch, „Anwesenheit im Büro ist nicht alles. Man muss miteinander sprechen.“

Kasimir Lala hat das getan. Sein Chef weiß nun, dass er freitagmittags, wenn er mit seinen Söhnen beim Sport ist, nicht gestört werden mag. Er weiß auch, dass er dafür abends wieder erreichbar ist und seine Arbeit erledigt. Die Regelung helfe ihm sehr, sagt Lala, er habe größere Freiheit, Arbeit und Privatleben ließen sich nun besser aufeinander abstimmen. „Ich genieße meinen freien Nachmittag und die Tatsache, nicht immer erreichbar sein zu müssen. Wenn Du immer erreichbar bist, dann bist Du irgendwann kaputt.“

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