Es gibt nicht die „eine“ Behinderung. Behinderungen sind so verschieden wie wir Menschen es selbst sind. Wichtig ist: Mensch ist Mensch, egal ob mit oder ohne Behinderung. Keine Behinderung darf Grund sein, Menschen auszugrenzen oder abzuwerten.
Für die Arbeitswelt spielt die Schwerbehinderung eine sehr große Rolle – und das aus mehreren Gründen: Zum einen entstehen sehr viele Schwerbehinderungen durch Unfälle, sehr häufig durch Arbeitsunfälle. Das bedeutet: Es kann uns allen jederzeit passieren.
Wirksame Schutzrechte
Zum anderen beziehen sich viele der Schutzrechte auf die Arbeitswelt. Prinzipiell gesprochen: Drohende Nachteile bei der Arbeit aufgrund der Behinderung sollen abgemildert werden: Je nach Behinderungsart und Grad der Behinderung (GdB) gibt es sogenannte Nachteilsausgleiche. Das reicht von steuerlichen Ausgleichen, Wohnförderung bis hin zu Parkberechtigungen.
Der Grad der Behinderung (GdB) gibt dabei Auskunft über die Schwere der Behinderung. Jede Behinderung wird ein GdB ausgestellt. Dieser variiert zwischen 20 und 100. Wenn eine Person mehrere Behinderungen hat, kann ein sogenannter Gesamt-GdB ermittelt werden. Ab einem GdB 50 wird man als schwerbehindert anerkannt – und bekommt einen Schwerbehindertenausweis.
Anpassung des Arbeistplatzes
Der Schwerbehindertenausweis ist das zentrale Nachweisdokument für die Schwerbehinderung. Der Ausweis wird z.B. benötigt, um sich gegenüber dem Arbeitgeber oder Sozialleistungsträgern auszuweisen und Rechte in Anspruch nehmen zu können. Für die Arbeitswelt besonders wichtig: Schwerbehinderte Beschäftigte haben Anspruch auf fünf zusätzliche Tage Jahresurlaub, einen besonderen Kündigungsschutz sowie auf Förderung der Arbeitsfähigkeit durch die Integrationsämter. Das kann etwa eine behinderungsgerechte Anpassung oder Umrüstung deines persönlichen Arbeitsplatzes sein.
Doch auch mit einer geringfügigeren Behinderung können Schutzrechte wirksam werden. Ab einem GdB 30 können Betroffene, deren Arbeitsverhältnis durch die Behinderung bedroht wird, eine sogenannte Gleichstellung bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Wird diese genehmigt, gelten auch ab einem GdB 30 die Schutzrechte für die Arbeitswelt.
Wenn du betroffen bist und ganz am Anfang stehst, wende dich vertrauensvoll an deine Schwerbehindertenvertretung im Betrieb oder an die IG Metall. Wir können dich bei allen Schritten unterstützen.