Europäische Betriebsräte
Mehr Mitbestimmung und Schutz von Beschäftigten

Nach Jahren zähen Ringens hat die EU Europäische Betriebsräte (EBR) mit mehr Rechten ausgestattet. EBR-Gremien erhalten erweiterte Auskunftsrechte zur transnationalen Unternehmensentwicklung.

16. Dezember 202516. 12. 2025


Die neue EBR-Richtlinie 2025/2450 stärkt auch die Mitsprache von Gewerkschaften in ihrer Rolle als Expertinnen. Jobs und Standorte können so europaweit besser geschützt werden. Das ist unter anderem wichtig, wenn Verlagerungen in andere Länder geplant sind. Europäische Betriebsräte müssen zu Umstrukturierungen rechtzeitig konsultiert werden. 

Unter den zahlreichen wichtigen Fortschritten gegenüber der Richtlinie 2009/38 sind insbesondere folgende zu nennen:

  • zu den transnationalen Angelegenheiten gehören Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem Mitgliedstaat haben, wenn erwartet werden kann, dass sie Auswirkungen auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in mindestens einem anderen Mitgliedstaat haben;
  • es sind mindestens zwei persönliche Sitzungen eines EBR pro Jahr vorgesehen. Online-Sitzungen sollen nur stattfinden, wenn dies vorher vereinbart wurde.
  • die Zuständigkeiten von EBRs werden um Qualifikations- und Schulungspolitik, den ökologischen und digitalen Wandel sowie die Arbeitsbedingungen erweitert.
  • verankert wird das Recht auf Unterstützung durch Rechts- und Gewerkschaftsexperten (auch mehrere);
  • auf die Anhörung und die Abgabe einer Stellungnahme muss eine begründete Antwort der Unternehmensleitung folgen, bevor eine Entscheidung getroffen wird;
  • die Unternehmensleitung muss die Gründe für die Vertraulichkeit und deren Dauer darlegen;
  • soweit möglich sollten Frauen und Männer jeweils mindestens 40 Prozent des EBR und des Engeren Ausschusses ausmachen. 
     

Stärkung der Informationsrechte

Dieser neuen Richtlinie hat eine überwältigende Mehrheit von 414 Abgeordneten des Europäischen Parlament zugestimmt. Die Richtlinie bringt echte Verbesserungen beim Zugang der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu Informationen, Konsultationen und Durchsetzung. Die Europäischen Betriebsräte können so die vielen Herausforderungen, denen unsere Industrien gegenüberstehen, besser antizipieren und bewältigen. 

Damit endet ein langwieriger Rechtsprozess, in dem sich EGB vorgeschlagen und industriAll Europe nachdrücklich für die Stärkung der Mitbestimmung auf europäischer Ebene eingesetzt haben. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Bedingungen nicht sofort in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie noch in nationales Recht umsetzen. Das bedeutet, dass die neue Richtlinie erst ab 2029 vollständig in Kraft treten wird. 

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