Tarifergebnis unbefristete Übernahme
Großer Erfolg für Auszubildende

Die Auszubildenden der Metall- und Elektroindustrie können sich freuen. Nach unserem jüngsten Tarifabschluss bekommen sie mehr Geld und sie haben das grundsätzliche Recht auf unbefristete Übernahme nach der Ausbildung. Der Einsatz der IG Metall Jugend und der Auszubildenden hat sich gelohnt.

23. Mai 201223. 5. 2012


Das gute Tarifergebnis ist den massiven Warnstreiks der vergangenen Wochen zu verdanken, an denen sich auch viele junge Beschäftigte und Auszubildende mit kreativen Aktionen beteiligt haben. Ab Mai steigen die Ausbildungsvergütungen um 4,3 Prozent. Auch der Anspruch auf Übernahme ist jetzt tarifvertraglich geregelt. Die Tarifvertragsparteien haben sich darauf geeinigt, dass die Ausgebildeten in der Regel nach bestandener Abschlussprüfung unbefristet in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden sollen. Außerdem ist vereinbart, dass die Zahl der Ausbildungsplätze nach Möglichkeit steigt, aber mindestens konstant bleibt.


Der Betriebsrat redet mit

Die Mitspracherechte der Betriebsräte bei der Ausbildung und Übernahme sind gestärkt worden. Im Rahmen der Personalplanung beraten sie künftig mit dem Arbeitgeber den Bedarf an Ausbildungsplätzen. Vereinbaren sie vor Beginn der Ausbildung den Bedarf, besteht der Anspruch auf unbefristete Übernahme für die Zahl der Auszubildenden, die als Bedarf festgelegt wurden.

Soweit keine entsprechende Vereinbarung zum Ausbildungsbedarf vor Ausbildungsbeginn zu Stande kommt, müssen Betriebsrat und Arbeitgeber mindestens sechs Monate vor Ende der Ausbildung den absehbaren Bedarf beraten. Dabei müssen die zu erwartende wirtschaftliche Entwicklung, das Produktportfolio, die Auftragslage sowie die mittelfristige personelle Bedarfssituation berücksichtigt werden.


Jugendliche stehen nicht auf der Straße

In diesem Fall haben die über Bedarf Ausgebildeten einen Anspruch auf mindestens 12 Monate befristete Weiterbeschäftigung. Der Arbeitgeber muss dann drei Monate vor Auslaufen der Befristung prüfen, ob eine unbefristete Weiterbeschäftigung möglich ist. Das Ergebnis der Überprüfung ist mit dem Betriebsrat zu beraten und den Beschäftigten mitzuteilen.

Allen Ausgebildeten wird nach dem neuen Tarifvertrag also ein Arbeitsverhältnis angeboten. Über Bedarf Ausgebildete können nicht mehr wie bisher auf der Straße landen. Einer Übernahme stehen höchstens so genannte personenbezogene Gründe sowie akute Beschäftigungsprobleme eines Unternehmens entgegen. Das Unternehmen muss gegenüber dem Betriebsrat genau rechtfertigen, wenn es Azubis nicht übernehmen will.


Brücke in die Ausbildung bauen

Neu ist in dem Abschluss von Baden-Württemberg auch das Förderjahr, das per Tarifvertrag eingeführt wird. Mit dem Förderjahr wird jungen benachteiligten Menschen eine Brücke in ein reguläres Ausbildungsverhältnis gebaut. Mit einem betrieblichen Förderjahr sollen nicht ausbildungsreife Schulabgängerinnen und -abgänger an eine berufliche Ausbildung herangeführt werden. Im Förderjahr wird die Entwicklung von Schlüsselkompetenzen angestrebt. Das Förderjahr ist kein erstes Ausbildungsjahr, sondern dient dem Einstieg in eine reguläre Ausbildung in einen Metall- oder Elektroberuf.

Das Förderjahr wird durch Maßnahmen des Landes und der Agentur für Arbeit unterstützt. Soziale Verantwortung gegenüber der jungen Generation, aber auch betriebliche Interesse sprechen für das Förderjahr. Die Industrie spürt bereits den wachsenden Fachkräftemangels und tut gut daran, Vorsorge zu treffen. Jede Investition in motivierten Nachwuchs zahlt sich aus. Das aktuelle Tarifergebnis zu Förderjahr und Übernahme machen eine Ausbildung in der Metall- und Elektrindustrie noch attraktiver.

Neu im Jugendportal

Wenn die Ausbildung nicht läuftProbleme in der Ausbildung? Wir haben Lösungen

Hast du Probleme in deiner Ausbildung? Kommst du nicht mit deinem Ausbilder klar? Fällt dir das Lernen schwer? Reicht das Geld vorne und hinten nicht? Und was ist, wenn ich krank werde? Wir beantworten häufige gestellte Fragen.

Auszubildender in einer Schreinerei

Wenn das Geld nicht reichtSo finanzierst du Ausbildung oder Studium

Auszubildende und dual Studierende können verschiedene finanzielle Unterstützungen erhalten. Wir geben Tipps zur Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), zu BAföG, Wohn- und Kindergeld – und wir erklären, was du bei einem Nebenjob beachten solltest.

Ein starkes Team: Die IG Metall Jugend kämpft mit ihrer Kampagne

Beginner-MagazinInfos zum Start in Ausbildung und duales Studium

Mit dem Start in die Ausbildung oder ins duale Studium kommt viel Neues auf Dich zu. Damit Du gut gewappnet bist, haben wir jede Menge Tipps und Infos in einem Magazin für Dich zusammengetragen.

Auszubildender in einer Schreinerei

AusbildungsvergütungFragen und Antworten zur Ausbildungsvergütung

Wie viel Geld steht Azubis zu? Je nach Branche, Region und Tarifbindung kann die Ausbildungsvergütung unterschiedlich ausfallen. Fest steht: Mit Tarifvertrag bist du besser dran. Unser FAQ rund um das Geld.

Beratungssituation an einem Schreibtisch

Versicherungen für AuszubildendeÜbersicht: Welche Versicherungen sind notwendig?

In dieser Tabelle haben wir kurz und knapp zusammengefasst, welche Wichtigkeit verschiedene Versicherungstypen für Auszubildende haben. Manche Policen, wie etwa eine Privathaftpflichtversicherung sind unerlässlich, andere nur unter Umständen zu empfehlen.

Ein junger Mann in einer Werkstatt blickt in ein Notebook.

So bekommt Ihr mehr Rente im AlterAltersvorsorgewirksame Leistungen clever nutzen

Durch altersvorsorgewirksame Leistungen lässt sich die gesetzliche Rente ergänzen – dank tarifvertraglicher Regelungen. Wir zeigen, wer Anspruch hat und wofür man sie nutzen kann.

Auszubildender und Meister im Gespräch in einer Schreinerwerkstatt

Ausbildungsplatzsuche: So klappt’sJetzt noch freie Ausbildungsplätze finden

Am 1. August oder 1. September ist offizieller Ausbildungsstart. Du hast bisher noch keine Stelle gefunden? Wir zeigen Dir, welche Wege zum Ausbildungsplatz noch möglich sind.

Jugendliche schiebt Kreditkarte in Geldautomat

Kindergeld und KinderzuschlagKindergeld ab 18: Für wen gibt es wie viel?

Für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr erhalten Erziehungsberechtigte in Deutschland Kindergeld – ebenso wie für Auszubildende und studierende Kinder unter 25 Jahren. Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen haben unter Umständen zusätzlich Anspruch auf einen Kinderzuschlag.

Eine junge Frau in einer blauen Arbeitshose und einem blauen T-Shirt steht mit verschränkten Armen da und schaut freundlich

BerufsausbildungAusbildung in Teilzeit

Ob Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen – es gibt viele Gründe, die eine Berufsausbildung in Vollzeit erschweren oder gar unmöglich machen. Damit der Berufseinstieg trotzdem klappt, gibt es die Möglichkeit, eine Ausbildung auch in Teilzeit zu absolvieren.

Praktikantin Sonja Schwarz arbeitet bei 'derBlaue' in Hannover

Ausbildung verbessern Mehr Chancen für junge Menschen im Betrieb

Die Ausbildungsbilanz fällt mager aus: Die Zahl der Ausbildungsverträge erholt sich von der Corona-Delle sehr schleppend. Die IG Metall weiß, wie es besser laufen kann.

Junge Frau steht während eines Seminars mit weiteren Personen an einer Metaplanwand und schaut sich lächelnd die Aufschrift an.

Jugendbildungsprogramm 2024Bock auf Bildung?

Wir haben Seminare speziell für Auszubildende, (dual) Studierende und junge Beschäftigte entwickelt. Dabei gilt das Motto: Gemeinsam weiterbilden macht Spaß.

Auszubildende und Ausbilder stehen um einen Motor herum.

Neue AusbildungsplatzzahlenWohin sind 50.000 Ausbildungsplätze verschwunden?

Ohne Auszubildende fehlen uns die Fachkräfte von morgen. Trotzdem zeigen die neuesten Ausbildungszahlen, wie schlecht es um die Zukunft der dualen Ausbildung steht. Das muss sich ändern.

Neu auf igmetall.de

Newsletter bestellen