Kindergeld und Kinderzuschlag
Kindergeld: Für wen gibt es wie viel?

Für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr erhalten Erziehungsberechtigte in Deutschland Kindergeld – ebenso wie für Auszubildende und studierende Kinder unter 25 Jahren. Gering verdienende Familien mit Kindern haben unter Umständen zusätzlich Anspruch auf einen Kinderzuschlag.

26. August 202026. 8. 2020 |
Aktualisiert am 26. August 202026. 8. 2020


Kindergeld für minderjährige Kinder gibt es ohne Einschränkung. Erst wenn die Kinder volljährig werden, gilt der Kindergeldanspruch nur noch dann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.


Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Eltern erhalten das Kindergeld, bis die Kinder volljährig werden. Ab dem 18. Geburtstag gibt es das Kindergeld nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Bis zum 21. Geburtstag des Kindes können Eltern Kindergeld bekommen, wenn das Kind

  • arbeitslos und als arbeitssuchend gemeldet ist.

Bis zum 25. Geburtstag des Kindes können Eltern Kindergeld bekommen, wenn das Kind

  • eine Ausbildung (dazu gehören auch Schule und Studium) macht oder
  • sich in einer Übergangszeit von vier Monaten befindet oder
  • keinen Ausbildungsplatz findet und darum seine Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen kann, oder
  • einen anerkannten Freiwilligendienst leistet.


Wie hoch ist das Kindergeld?

Die Höhe des Kindergelds ist nach der Anzahl der Kinder gestaffelt. Es beträgt zurzeit (Stand 2020)

  • für das erste und zweite Kind: 204 Euro monatlich,
  • für das dritte Kind: 210 Euro monatlich,
  • für das vierte und jedes weitere Kind: 235 Euro monatlich.
  • Die nächste Kindergelderhöhung um 15 Euro findet zum 1. Januar 2021 statt.
  • Für das 1. und 2. Kind gibt es dann 219 Euro.
  • Für das 3. Kind 225 Euro.
  • Ab dem 4. Kind gibt es 250 Euro.


Wie sieht das Antragsverfahren aus?

Der Antrag auf Kindergeld muss schriftlich bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden – meist ist das jene, in deren Bezirk man wohnt. Die Familienkasse zahlt das Kindergeld monatlich aus. Es steht Eltern für jeden Monat zu, in dem sie an mindestens einem Tag alle Voraussetzungen erfüllen. Wurde das Kind zum Beispiel am 25. Mai geboren, dann erhalten Eltern das volle Kindergeld für den Monat Mai.


Kann Kindergeld rückwirkend beantragt werden?

Ja. Kindergeld kann für bis zu 6 Monate rückwirkend gezahlt werden. Voraussetzung ist, dass Eltern das Kindergeld zustand, aber nicht ausgezahlt wurde – zum Beispiel, weil sie keinen Antrag gestellt haben.


Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien mit kleinem Einkommen. Den Kinderzuschlag gibt es, wenn Du zwar genug Einnahmen für Dich selbst hast, aber nicht genug, um auch für den gesamten Bedarf der Familie aufzukommen.

Der Zuschlag kann pro Kind bis zu 170 Euro im Monat betragen, abhängig von der Situation der Familie.

Wenn Dein Einkommen höher ist als Dein eigener Bedarf, verringert sich der Kinderzuschlag. Auch das Einkommen der Kinder wird berücksichtigt, zum Beispiel, wenn Kinder Unterhalt, Unterhaltsvorschuss oder Waisenrente erhalten.

Bei mehreren Kindern setzt sich der Gesamtkinderzuschlag aus der Summe aller einzelnen Kinderzuschläge zusammen.

Über den Antrag auf Kinderzuschlag entscheidet die Familienkasse.


Voraussetzungen

Anspruch auf Kinderzuschlag haben Eltern für ihre unter 25 Jahre alten Kinder, wenn

  • das Kind im Haushalt lebt, noch keine 25 Jahre alt ist und nicht verheiratet oder verpartnert ist.
  • Eltern Kindergeld für das Kind beziehen oder nur deswegen keinen Anspruch auf Kindergeld haben, weil eine andere staatliche Leistung gezahlt wird, die das Kindergeld ausschließt.
  • Personen keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II (kurz: ALG II, auch „Hartz IV“ genannt) haben, weil der Bedarf der Familie durch die Zahlung von Kinderzuschlag und eventuell zustehendem Wohngeld gedeckt ist.
  • die monatlichen Einnahmen eine Mindestgrenze erreichen (die sogenannte „Mindesteinkommensgrenze“).
  • Einkommen und Vermögen bestimmte Grenzen nicht übersteigen (die sogenannte „Höchsteinkommensgrenze“).

Ob es sich für lohnt, einen Antrag auf Kinderzuschlag zu stellen, könnt Ihr auf der Internetseite des Bundesfamilienministeriums mit dem Kinderzuschlags-Check prüfen.

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