Tarifabschluss in der Holz- und Kunststoffbranche
Vor allem Auszubildende können sich freuen

Für die Holz- und Kunststoffbeschäftigten in Baden-Württenmberg und in Sachsen gibt es mehr Geld. Dort konnten sich die IG Metall und die Arbeitgeber auf ein Tarifergebnis einigen. In beiden Bundesländern steigen die Löhne und Gehälter ab 1. November 2011 um vier Prozent.

12. Juli 201112. 7. 2011


Am 11. Juli konnten sich die IG Metall und die Arbeitgeber auf einen neuen Tarifvertrag für die Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie in Baden-Württemberg und in Sachsen verständigen. Sowohl in Stuttgart als auch in Dresden vereinbarten die Tarifpartner, dass Löhne und Gehälter ab 1. November dieses Jahres um vier Prozent steigen.

 

Ordentliche Einmalzahlung im Ländle

Die rund 30 000 Beschäftigten der Branche in Baden-Württemberg dürfen sich außerdem auf eine Einmalzahlung von 360 Euro freuen, die mit dem Septemberentgelt ausbezahlt wird. Die Auszubildenden erhalten dort ab November dieses Jahres 52 Euro pro Monat.

IG Metall-Verhandlungsführerin Sabine Zach zeigte sich zufrieden mit dem Tarifergebnis: „Dieser Abschluss kann sich mehr als sehen lassen.“

 

Image der Branche in Sachsen deutlich aufpoliert

Für die rund 8000 Holz- und Kunststoffbeschäftigten in Sachsen gibt es neben den vier Prozent 90 Euro monatlich mehr für Juli bis Oktober 2011.

Außerdem polierte die IG Metall dort mit den Arbeitgebern das Image der Branche vor allem für die Auszubildenden deutlich auf: Sie erhalten ab September bis zu 86 Euro mehr im Monat. Das entspricht etwa einer Erhöhung um 17 Prozent. Zusätzlich haben die Tarifpartner erstmals ein viertes Ausbildungsjahr aufgenommen.

„Mit diesem Tarifergebnis sind wir sehr zufrieden. Die Beschäftigten profitieren vom wirtschaftlichen Erfolg der Branche. Nur mit ausreichender Stärke durch viele Mitglieder können wir uns auch künftig durchsetzen“, sagt Bodo Grzonka, IG Metall-Verhandlungsführer für Berlin-Brandenburg-Sachsen.

Die beiden Tarifverträge für Baden-Württemberg und Sachsen sind bis zum 31. Dezember 2012 gültig.

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