Ratgeber für Solo-Selbstständige in der Corona-Krise
Hilfe für Solo-Selbständige und Kleinunternehmen

Stornierte Aufträge, abgesagte Termine, geschlossene Läden: Solo-Selbständige und Kleinunternehmen kommen in der Coronakrise schnell in Existenznot. Welche Unterstützung es gibt.

7. April 20207. 4. 2020


Müssen nicht zurückgezahlt werden: Einmalzahlungen

Für Selbständige und Kleinunternehmen stehen Einmalzahlungen bereit. Bis zu 9 000 Euro erhalten Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten (Vollzeitäquivalente). Bis zu 15 000 Euro gibt es für Kleinbetriebe mit bis zu zehn Beschäftigten. Damit können laufende Kosten gedeckt werden. Die Einmalzahlungen müssen nicht zurückgezahlt werden. Die Hilfen haben ein Volumen von insgesamt 50 Milliarden Euro. Sie gelten auch für Landwirte.


Bedingungen für Einmalzahlungen

Antragsteller müssen ihre Tätigkeit innerhalb Deutschlands ausüben und bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sein. Außerdem müssen sie versichern, dass sie durch die Coronapandemie in eine existenzgefährdende Lage gekommen sind. Sie dürfen nicht schon vor der Coronakrise in finanzieller Schieflage gewesen sein (Stichtag ist der 31.12.2019).

 


Zweckgebundene Soforthilfen

Die Soforthilfen sind zweckgebunden für laufende Betriebskosten. Sie dürfen nicht für den privaten Lebensunterhalt (Miete, Lebensmittel) verwendet werden. Um diese Kosten zu decken, hat die Bundesregierung den Zugang zur Grundsicherung deutlich vereinfacht, zunächst für die Dauer von sechs Monaten.


Antragstellung und Auszahlung

Die Antragstellung für die Soforthilfen läuft über Behörden der Bundesländer. Sie übernehmen auch die Auszahlung. Hier sind die zuständigen Stellen aufgelistet und verlinkt.


Antragsfrist beachten

Der Antrag auf Soforthilfe muss bis spätestens 31.05.2020 bei der zuständigen Landesbehörde gestellt werden. Weitere Informationen gibt es auf der Website des Bundeswirtschaftsministeriums.


Zusätzliche Hilfen der Bundesländer

Die Bundesländer haben zum Teil eigene, zusätzliche Hilfsprogramme für Selbständige und Kleinunternehmer aufgelegt. Betroffene können diese Hilfen grundsätzlich mit den Bundeshilfen kombinieren. Eine Übersicht über die Hilfsprogramme der Bundesländer gibt es hier.


Lebensunterhalt sichern

Wenn Solo-Selbständige, Freiberufler oder Kleinunternehmer wegen der Coronakrise ihre Lebenshaltungskosten nicht mehr decken können, können sie nach einem vereinfachten Verfahren Grundsicherung beantragen. Die sonst übliche Vermögensprüfung entfällt für die nächsten sechs Monate. Auch die Angemessenheit der Wohnung wird nicht geprüft, sondern die Kosten für Unterkunft und Heizung werden in tatsächlicher Höhe anerkannt.

 

Weitere Informationen gibt es auf der Website des Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

 

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