Mehr Mitbestimmung – Wahl der Jugendvertretungen

Bericht aus Geschäftsstelle RheineViel mehr als nur ein Ehrenamt.

1. September 20201. 9. 2020


Viel mehr als nur ein Ehrenamt: Die Wahlen zur Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) sind nach den Betriebsratswahlen die wichtigsten Wahlen für die IG Metall auf betrieblicher Ebene.

Vom 16. bis 28. November finden in diesem Jahr die JAV-Wahlen unter dem Motto „Jugend- und Auszubildendenvertretung - mit uns geht was“ statt.


Wer kann eine JAV wählen?

Gewählt werden kann in allen Betrieben mit mindestens fünf jugendlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unter 18 Jahren oder Auszubildenden unter 25 Jahren.


Wer kann wählen?

Junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter 18 Jahren und alle Auszubildenden unter 25 Jahren, auch die Auszubildenden, die ihren Ausbildungsvertrag nicht mit der ausbildenden Firma abgeschlossen haben, können wählen.


Wer kann gewählt werden?

Kandidieren darf, wer am Wahltag noch nicht 25 Jahre alt ist, auch wenn die Ausbildung bereits beendet ist, sowie die Auszubildenden, die ihren Ausbildungsvertrag nicht mit der ausbildenden Firma haben.

>Die IG Metall Rheine bietet bei der Vorbereitung und der Organisation der Wahlen Unterstützung und verschiedene Materialien an. Bitte meldet Euch per E-Mail bei Sebastian Knoth sebastian.knoth@igmetall.de oder telefonisch 05971 8990817.

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