Gut geschützt dank der IG Metall

Ob im Betrieb, während der Ausbildung oder des Studiums, bei Erwerbslosigkeit oder in der Rente – als Teil einer großen Gemeinschaft haben Metallerinnen und Metaller viele Vorteile. Speziell den gewerkschaftlichen Rechtsschutz.

1. Mai 20211. 5. 2021
Antonela Pelivan


Der Rechtsschutz der IG Metall bietet allen Mitgliedern sachkundige Beratung und kostenlose Prozessvertretung. Durch die guten Kontakte in die Betriebe kennen die Expertinnen und Experten der IG Metall die betrieblichen und branchentypischen Entwicklungen und können deshalb die rechtlichen Interessen von Mitgliedern effektiver durchsetzen – wenn nötig durch alle Instanzen.


Wer kann den gewerkschaftlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen?

Alle Mitglieder der IG Metall, wenn sie mindestens drei Monate Mitglied sind und satzungsgemäße Beiträge gezahlt haben. Die Fachleute der IG Metall oder des DGB Rechtsschutzes beraten und vertreten Mitglieder unter anderem gegenüber ihren Arbeitgebern, den Trägern der Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung und der Arbeitslosenversicherung.


Bei welchen Streitigkeiten gibt es Beratung und Rechtsschutz?

Kündigung oder Krankheit. Auch Auseinandersetzungen um Rentenbescheide, Abfindungen, Lohnabrechnungen und anderes mehr sind Gegenstand der Klagen bei den Arbeits- und Sozialgerichten. Die IG Metall hilft und berät bei allen Fragen rund um Urlaub und Urlaubsgeld, Mutterschutz, Elternzeit, Abmahnung, betriebliche Altersversorgung oder Quarantäne, die das Gesundheitsamt wegen der Pandemie angeordnet hat. Sie prüft Zeugnisse, Arbeits- oder Aufhebungsverträge sowie Bescheide.


Welche Vorteile bietet der gewerkschaftliche Rechtsschutz gegenüber einem anderen Versicherungsanbieter?

Zum Beispiel die Prüfung von Arbeits- oder Aufhebungsverträgen. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten einer juristischen Beratung in solchen Fällen nicht. Sie erteilt dem Anwalt oft nur dann eine sogenannte Deckungszusage, wenn eine rechtswidrige Handlung durch den Arbeitgeber vorliegt. Die Experten in den zuständigen IG Metall-Geschäftsstellen helfen auch dann, wenn kein Streitfall zugrunde liegt.

Sie checken Lohn- und Gehaltsabrechnungen und fordern mögliche Ansprüche für ihr Mitglied ein – zunächst außergerichtlich, notfalls auch vor Gericht. Ob Prüfung und Beratung, Prozessvertretung vor Gerichten oder Behörden: Mitgliedern entstehen keinerlei Kosten.


Übernimmt die IG Metall auch die Kosten für einen selbst beauftragten Anwalt?

Nein. Es passiert hier und da schon einmal, dass ein beauftragter Anwalt glaubt, die IG Metall komme für die Kosten auf. Mitglieder sollten darum auf der Hut sein: Es gibt strikte Regelungen zum gewerkschaftlichen Rechtsschutz. Diese sind in der IG Metall-Satzung und den Rechtsschutzrichtlinien nachzulesen. Danach ist eine nachträgliche Übernahme von Rechtsanwaltskosten durch die Organisation unzulässig. Diese Kosten muss das Mitglied aus eigener Tasche zahlen. Das kann je nach Streitfall und Ausgang des Verfahrens eine kostspielige Angelegenheit sein!


Wo beantragen Mitglieder den Rechtsschutz?

Bei einem arbeits- oder sozialrechtlichen Problem gilt: Erste Anlaufstelle für Mitglieder ist die IG Metall vor Ort. Bei einer Kündigung melden sich Betroffene am besten schnell bei ihrer zuständigen Geschäftsstelle und vereinbaren einen Beratungstermin. Eine Kündigungsschutzklage muss nämlich spätestens drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben werden, da sie sonst wirksam ist. Auch bei sozialrechtlichen Bescheiden muss auf Fristen geachtet werden. Zu dem Gespräch in der Geschäftsstelle solltet Ihr sämtliche Unterlagen aus dem Arbeitsverhältnis oder der Behörde mitnehmen. Dadurch verschaffen sich die Beraterinnen oder Berater einen ersten Überblick, prüfen den Fall und entscheiden über die Rechtsschutzgewährung. Das Gute: In vielen Fällen klären sich Streitigkeiten außergerichtlich.


Was sollen Betroffene bei einem Problem zuerst tun?

Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten ist es – neben dem Termin bei der Geschäftsstelle – dringend zu empfehlen, den Betriebsrat aufzusuchen. Vor allem dann, wenn Vorgesetzte verlangen, etwas zu unterschreiben. Es ist längst nicht alles rechtlich zulässig, was Arbeitgeber einem zur Unterschrift vorlegen. Niemals sollten Beschäftigte etwas ungeprüft unterschreiben. Das gilt auch bei sozialrechtlichen Streitigkeiten, beispielsweise gegenüber der Arbeitsagentur. Wer Rat benötigt, wendet sich rasch an die zuständige IG Metall vor Ort.

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