Betriebsräte starten in die neue Amtszeit

Bericht aus Geschäftsstelle Bonn-Rhein-SiegIn ganz Deutschland haben die Beschäftigten im Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Mai ihre Betriebsräte neu gewählt. In den Bereichen Metall, Textil und Holz/Kunststoff traten 48 787 Betriebsräte den Job als Interessenvertreterin oder Interessenvertreter an.


1. September 20181. 9. 2018


Wir, die IG Metall-Geschäftsstelle Bonn-Rhein-Sieg gratulieren den 519 neu und wiedergewählten Betriebsräten in den 104 Betriebsratsgremien unseres Betreuungsbereichs ganz herzlich und freuen uns auf die Zusammenarbeit.

Der Betriebsrat ist die Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ist in der Regel in Betrieben ab fünf Beschäftigten wählbar. Betriebsräte arbeiten ehrenamtlich und üben ihre Tätigkeit ­während der Arbeitszeit aus. Der Betriebsrat hat unterschiedlich abgestufte Mitwirkungsrechte bis hin zu Mitbestimmungsrechten. Mitbestimmung bedeutet, dass in diesen Angelegenheiten der Arbeitgeber nicht ohne die Zustimmung des Betriebsrats Entscheidungen treffen kann.

Mitbestimmung gibt es zum Beispiel über den Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage, bei Mehrarbeit, der Ausgestaltung des Arbeitsschutzes und vieles mehr.

Betriebsratsmitglieder genießen einen besonderen Kündigungsschutz.

Die Betriebsratsgremien wählen in der konstituierenden Sitzung Vorsitz und Stellvertretung. Es ist hervorzuheben, dass in unserem Betreuungsbereich der Frauenanteil bei den Vorsitzenden bei 16,9 Prozent und den Stellvertreterinnen mit 20,90 Prozent über dem Bundesdurchschnitt der IG Metall liegt.

Außerhalb des Wahlzeitraums sind jederzeit Betriebsratsneugründungen möglich. Beschäftigte, die mehr über die Wahlen und Mitbestimmung erfahren möchten, sind herzlich eingeladen, sich bei der IG Metall-Geschäftsstelle Bonn-Rhein-Sieg unverbindlich zu informieren.

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