Aktuelles aus der Rechtsstelle: Mitgliedschaft lohnt sich immer

Bericht aus Geschäftsstelle DarmstadtEin nicht tarifgebundener Arbeitgeber hatte in der Vergangenheit seine Auszubildenden nach seinen Vorstellungen vergütet.

1. Oktober 20201. 10. 2020


Ein nicht tarifgebundener Arbeitgeber hatte in der Vergangenheit seine Auszubildenden nach seinen Vorstellungen vergütet. Die Vergütung lag 20 Prozent unter der tariflich vereinbarten Ausbildungsvergütung in der vergleichbaren Metall- und Elektroindustrie. Obwohl dies bereits vor vielen Jahren von der Rechtsprechung als unzureichend angesehen wurde, sah sich der Arbeitgeber mit seinem Verhalten weiterhin im Recht.

Erfreulicherweise hat sich das Arbeitsgericht auf die Seiten der Auszubildenden gestellt und die Rechtsprechung bestätigt. Die gezahlte Vergütung wurde als sittenwidrig und damit als zu gering angesehen. So konnten wir für unseren jungen Kollegen eine (Nach-)Zahlung von knapp 6700 Euro brutto erfolgreich durchsetzen. Der Arbeitgeber hat bereits mitgeteilt, dass er dies nicht akzeptieren werde und alle Instanzen nutzen möchte, um dies zu korrigieren. Er sei nicht tarifgebunden und wolle auch damit nicht verglichen werden.

Die Entscheidung zeigt erneut, dass sich eine Mitgliedschaft in der IG Metall lohnt. Der satzungsmäßig gewährte Rechtsschutz sichert dem Kollegen eine Vertretung, auch durch die Instanzen, zu.

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