Mehr freie Zeit ist möglich – acht zusätzliche freie Tage jetzt beantragen

Bericht aus Bezirk Mitte 2018 haben wir in der Tarifbewegung mehr freie Zeit für die Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie erreicht. Nutzen wir diese Möglichkeit!

1. Oktober 20191. 10. 2019


Auch 2020 haben Beschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie das Recht auf „verkürzte Vollzeit“, sie können für bis zu zwei Jahre ihre Wochenarbeitszeit auf bis zu 28 Stunden verkürzen. Das muss zuvor beantragt werden, spätestens sechs Monate vor dem gewünschten Inkrafttreten der verkürzten Arbeitszeit.

Kolleginnen und Kollegen mit Kindern, pflegebedürftigen Angehörigen und in belastender Schichtarbeit können sich für acht zusätzliche freie Tage entscheiden und dafür das jährliche „tarifliche Zusatzgeld (A)“ in Höhe von 27,5 Prozent eines Monatsentgelts nutzen. Hier gilt: Anträge zur Freistellung, statt Auszahlung dieses tariflichen Zusatzgeldes müssen bis zum 31. Oktober 2019 gestellt werden.

2019 gab es in vielen Betrieben unseres Bezirks eine hohe Zahl an Anträgen. Dies zeigt den Wunsch der Beschäftigten nach mehr Selbstbestimmung und mehr freier Zeit. In diesem Jahr erweitert sich der Kreis der anspruchsberechtigten Beschäftigten in Schichtarbeit: Wer im Dreischichtbetrieb arbeitet, auf mindestens fünf Jahre Betriebszugehörigkeit und drei Jahre im Schichtbetrieb zurückblickt, kann die Wandlung ebenso beantragen wie Kolleginnen und Kollegen in Wechselschicht mit sieben Jahren Betriebszugehörigkeit, davon fünf Jahre in Schichtarbeit, sofern in 2020 ebenfalls Beschäftigung in Schichtarbeit geplant ist.

Wer die „verkürzte Vollzeit“ oder die acht zusätzlichen freien Tage beantragen will, spricht am besten seinen Betriebsrat, die Vertrauensleute der IG Metall im Betrieb oder die zuständige Geschäftsstelle der IG Metall an. Dort erhält man dann auch ein Antragsformular.

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Foto: IG Metall
Freie Zeit ist den Beschäftigten ein Anliegen. Das zeigt die hohe Anzahl an gestellten Anträgen in 2019.
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