Kein Geld für einen Sozialplan?

Bericht aus Geschäftsstelle SchweinfurtWerkschließung bei R.E. Müller in Münnerstadt rückt näher.

1. Oktober 20191. 10. 2019


Bei der Firma R.E. Müller in Münnerstadt sollen nach dem Willen des Eigentümers Ende Januar 2020 alle Lichter ausgehen. Für die zu diesem Zeitpunkt noch Beschäftigten rund 80 Kolleginnen und Kollegen bedeutet dies eine mehr als ungewisse Zukunft.

Besonders macht diese Situation, dass es zum einen nach unserer Überzeugung nach wie vor keinen wirklich nachvollziehbaren Grund für die angekündigte Schließung gibt und zum anderen fast ausschließlich Menschen betroffen sein werden, die ihr komplettes Berufsleben in den Dienst des Unternehmens gestellt haben.

Der derzeitige Eigentümer, Wilfried Müller, hat schon bei den gesetzlich vorgeschriebenen Verhandlungen zu einem Interessenausgleich jegliche Kompromissbereitschaft vermissen lassen.

Alle Initiativen des Betriebsrats und der IG Metall, die Suche nach einem Anschlussinvestor zu intensivieren, wurden von ihm schlichtweg abgelehnt. Jetzt steht noch die Ausgestaltung des Sozialplans an. Alle Beschäftigten haben – und auch das ist gesetzlich so geregelt – einen Anspruch darauf, die ihnen durch den Arbeitsplatzverlust drohenden Nachteile zumindest finanziell abgefedert zu bekommen.

In den allermeisten Unternehmen, die aus unterschiedlichen Gründen vielen Menschen ihren Arbeitsplatz nehmen wollen, ist diese Frage eines „vernünftig“ ausgestatteten Sozialplans zu Beginn jeglicher Verhandlungen eine Selbstverständlichkeit.

Dabei liegt es häufig in der Natur der Sache, dass sich die Forderungen der Beschäftigten und die Angebote der Arbeitgeberseite nicht unbedingt sofort deckungsgleich zeigen.

Bei R.E. Müller erleben wir aber gerade ein Verhalten, das im Einzugsbereich der IG Metall Schweinfurt bisher eine unrühmliche Ausnahme darstellt. Der Arbeitgeber hat zu Beginn jeglicher Gespräche versucht, seine finanzielle Situation so undurchsichtig wie möglich zu beschreiben – mit dem Ziel, den Beschäftigten gleich deutlich zu machen, dass für einen Sozialplan und damit für den Ausgleich der Nachteile durch den Arbeitsplatzverlust von ihm „nichts gezahlt werden kann“.

In verschiedenen Verhandlungsrunden haben Betriebsrat und IG Metall zusammen mit Michael Amberg, unser beratender Fachanwalt, auf die Notwendigkeit und auch den Rechtsanspruch auf ein „vernünftiges“ Sozialplanvolumen hingewiesen.

Bis heute verweigert sich Wilfried Müller aber jedem noch so schlagkräftigen Argument. Jetzt bleibt den Betriebsräten nichts anderes übrig, als zur Klärung des Sachverhalts eine überbetriebliche Einigungsstelle anzurufen. Dieses Instrument war übrigens auch schon beim Abschluss des Interessenausgleichs notwendig.

Ein Einigungsstellenvorsitzender (das ist in der Regel ein Arbeitsrichter) wird sich dann unsere Argumente und die (fadenscheinigen) Begründungen der Weigerung von Wilfried Müller anhören.

Für die betroffenen Beschäftigten hängt also sehr viel von diesem Termin ab.

Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass die geplante Schließung des Werkes in Münnerstadt sachlich nicht gerechtfertigt ist – von uns aber nicht verhindert werden kann. Es ist aber die moralische Pflicht des Eigentümers, diese unternehmerische Entscheidung mit einer akzeptablen Abfindungszahlung abzumildern.

Nach allem, was wir zwischenzeitlich an Zahlenmaterial eingesehen und durch einen externen Sachverständigen haben prüfen lassen, verhält sich Herr Müller nicht nur moralisch fragwürdig, sondern auch nicht regelkonform. Die bisherigen Angaben, die er macht, entsprechen nicht der betrieblichen Wirklichkeit.

Den Beschäftigten, ihren Betriebsräten und ihrem Anwalt bleibt zu wünschen, dass sie sich bei der anstehenden Einigungsstelle durchsetzen.

Es kann eigentlich nicht sein, dass sich ein Arbeitgeber in dieser sozial ohnehin schon angespannten Zeit mit solch einer ignoranten Haltung durchsetzt.

Wir werden Euch über die weitere Entwicklung und das Ergebnis informieren.

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