Der Reiz liegt in der Kombination

Ausbildung oder Studium? Warum nicht beides? Bei einem dualen Studium geht das. Das Modell ist beliebt. Sein Reiz liegt auf der Hand: die Kombination von wissenschaftlicher und betrieblicher Ausbildung. Wir erklären, was dual Studierende erwartet und was sie beachten sollten.

1. Oktober 20191. 10. 2019
Jens Knüttel


Duale Studiengänge sind beliebt, weil sie Hochschule oder Berufsakademie und Betrieb als Lernorte sowohl inhaltlich als auch organisatorisch und vertraglich systematisch miteinander verzahnen. Bundesweit gibt es inzwischen mehr als 100 000 dual Studierende ― Tendenz steigend.

Ihnen stehen unterschiedliche Modelle zur Wahl. Die meisten absolvieren ein praxisintegriertes Studium. Dabei erweitern dual Studierende die theoretische Ausbildung an der Hochschule durch Praxisphasen im Betrieb, die ihnen als Studienleistungen angerechnet werden. Am Ende wartet auf sie ein Hochschulabschluss.

Häufig werden ausbildungsintegrierende duale Studiengänge angeboten ― das Studium ist hierbei mit einer Ausbildung in Betrieb und Berufsschule kombiniert. Es winken zwei Abschlüsse: der Bachelor an der Hochschule und ein staatlich anerkannter Berufsabschluss mit Prüfung der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK) am Ende.

Eine Hochschulzugangsberechtigung ist Voraussetzung, um ein duales Studium beginnen zu können. Vor Studienbeginn schließen Interessierte üblicherweise einen Arbeitsvertrag mit einem Betrieb ab, der in Kooperation mit einer Hochschule einen dualen Studienplatz anbietet. Nach dem Abschluss des Vertrags bewerben sie sich dann an der Hochschule auf den entsprechenden Studiengang.


Klauseln beachten

Im Arbeitsvertrag sollte festgelegt sein, was dual Studierende und Arbeitgeber beachten müssen ― zum Beispiel, wann das duale Studium beginnt und wann es voraussichtlich endet, wie viel Arbeitszeit abzuleisten ist, wie hoch die Vergütung ist, wie viel Urlaub es gibt und ob der Betrieb die Verwaltungsgebühren für die Hochschule übernimmt. Beachten sollten die dual Studierenden darüber hinaus sogenannte Rückzahlungsklauseln, die Arbeitgeber häufig in den Arbeitsvertrag schreiben. Damit soll geregelt werden, unter welchen Bedingungen die übernommenen Kosten zurückzuzahlen sind. Solche Klauseln stellen sich allerdings des Öfteren als unwirksam heraus.

Die Bedingungen und Vergütungen für dual Studierende sind von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich. Da sie keine Auszubildenden nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) sind, fallen dual Studierende nicht unter den Geltungsbereich bestehender Tarifverträge. Eine Ausnahme bilden diejenigen mit Ausbildungsvertrag bis zur bestandenen IHK- oder HWK-Prüfung.

In gut organisierten Betrieben haben dual Studierende gemeinsam mit Betriebsrat sowie Jugend- und Auszubildendenvertretung häufig durchgesetzt, dass sich ihr Verdienst im Verhältnis zu dem der Auszubildenden entwickelt. Die IG Metall strebt Tarifverträge speziell für dual Studierende an und setzt sich dafür ein, dass sie alle künftig im BBiG berücksichtigt werden.


 


Mehr Tipps

Materialien, Tipps und Veranstaltungshinweise zum dualen Studium gibt es unter: hochschulinformationsbuero.de

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