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Bericht aus Geschäftsstelle NeuwiedIm Tarifabschluss 2018 für die Metall- und Elektroindustrie wurde ein tarifliches Zusatzgeld (T-ZUG A und B) vereinbart.

1. November 20191. 11. 2019


Im Tarifabschluss 2018 für die Metall- und Elektroindustrie wurde ein tarifliches Zusatzgeld (T-ZUG A und B) vereinbart. Viele Kolleginnen und Kollegen haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den T-ZUG A in freie Tage umzuwandeln.

Nun stehen die Antragsfristen für 2020 an. Der Kollege Frank Steininger, Tarifjurist beim Bezirk Mitte in Frankfurt, informierte dazu ausführlich über die praktische Umsetzung im Betrieb. Die zentralen Inhalte aus dem Tarifabschluss – wie entgeltwirksame Komponenten, „verkürzte“, „normale“ und „verlängerte“ Vollzeit, Quoten- und Volumenbetrachtung, Auszahlungsoption sowie die tarifliche Freistellung und T-ZUG Umwandlung – wurden noch einmal besprochen. Zum besseren Verständnis wurden verschiedene Beispiele aufgezeigt.

Die Teilnehmenden berichteten über betriebliche Erfahrungen und Probleme im ersten Jahr der Umsetzung. Sich hieraus ergebende tarifjuristische Streifragen wurden vom Kollegen Steininger beantwortet.

Rechtsprechung

Am Ende der Fachtagung informierte Frank Steininger außerdem auch noch über die aktuelle Rechtsprechung zum Thema Nachtzuschläge und Vergütung von Reisezeiten.

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