Kurzarbeit und Mitgliedsbeitrag – niemand steht allein!

Bericht aus Geschäftsstelle AschaffenburgAls Solidargemeinschaft sind wir füreinander da.

1. Mai 20201. 5. 2020


Als Solidargemeinschaft sind wir füreinander da. Wir finanzieren unsere Leistungen, zum Beispiel Arbeits- und Sozialrechtsschutz, unsere Beratungsleistungen oder die außerordentliche Notlagenunter- stützung durch unsere Mitgliedsbeiträge.

Der Ortsvorstand hat beschlossen, allen Mitgliedern, die im April und Mai 2020 von Kurzarbeit betroffen sind, solidarisch zu ermöglichen, den Beitrag auf 60 Prozent des regulären 1-Prozent-Beitrags abzusenken, gegebenenfalls auch rückwirkend. Prüfe bitte Deinen Beitrag und wenn Du von Kurzarbeit betroffen bist, melde Dich in der Geschäftsstelle. Dazu haben wir eine Beitragshotline eingerichtet (siehe links).

Wir engagieren uns für Gesundheit, gesicherte Arbeitsplätze und existenzsichernde Einkommen. Deshalb begrüßen wir die Hilfspakete für die Betriebe und leisten unser Mögliches zur Bewältigung der Krise. Tausende Kolleginnen und Kollegen und ihre Familien sind in unseren Regionen von Kurzarbeit bedroht. Deshalb fordern wir weitere Nachbesserungen: Eine gesetzliche Aufzahlungsverpflichtung zum Kurzarbeitergeld ist ein Muss, um das Einkommen existenzsichernd zu gestalten und Eltern muss die Kinderbetreuung ohne große Entgeltverluste ermöglicht werden. Solidarisch ist man nicht alleine. Niemand steht allein!

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