Kurzarbeit kurz erklärt

Bericht aus Geschäftsstelle WesermarschKurzarbeit bedeutet.


Kurzarbeit bedeutet: Beschäftigte arbeiten weniger Stunden, als gewöhnlich in ihrem Arbeitsvertrag festgelegt ist.

Dazu ist eine Vereinbarung nötig, entweder durch den Betriebsrat mit einer Betriebsvereinbarung oder, wenn kein Betriebsrat vorhanden ist, mit einzelvertraglichen Regelungen. Das kann im Arbeitsvertrag geregelt sein, aber auch durch eine zusätzliche Vereinbarung dem Arbeitsvertrag hinzugefügt werden. Wenn keine Regelung zustande kommt, bleibt dem Arbeitgeber die Möglichkeit einer Änderungskündigung, um den Arbeitsausfall zu kompensieren. Kurzarbeit gibt es in verschiedenen Varianten. 50 Prozent Kurzarbeit zum Beispiel heißt, dass 50 Prozent der vereinbarten Arbeitszeit entfallen. Für die ausfallende Arbeitszeit wird den Beschäftigten in Kurzarbeit das Kurzarbeitergeld ausgezahlt. Das Kurzarbeitergeld berechnet sich nach dem Nettoentgeltausfall. Es ersetzt grundsätzlich rund 60 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts. Lebt mindestens ein Kind mit im Haushalt, beträgt das Kurzarbeitergeld rund 67 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts. Bei der Berechnung wird nicht das „normale“ Netto aus der Lohnabrechnung verwendet, sondern ein sogenanntes pauschaliertes Nettoentgelt.

Die Agentur für Arbeit hält dazu eine Tabelle bereit.
igmetall.de

| Das könnte Dich auch interessieren
Kontakt zur IG Metall

Newsletter bestellen