Kurzarbeit im Lübbecker Land – mit Kollege Karl

Bericht aus Geschäftsstelle MindenKollege Karl ist in Kurzarbeit.

1. Mai 20201. 5. 2020


Kollege Karl ist in Kurzarbeit. Nicht schön, aber nicht zu ändern. Bevor es losging, hat er sich bei der IG Metall und bei seinem Betriebsrat über die Regularien informiert. Kollege Karl kam ja (die geneigten Leserinnen und Leser dieser Lokalseite werden sich erinnern) im April 2019 aus dem Schwäbischen in den Mühlenkreis und fand Arbeit bei einem bekannten Hersteller von Holzbearbeitungsmaschinen in Lübbecke. Mit Tarif, mit Betriebsrat – wie es sich gehört. Dort wird das Kurzarbeitergeld auf 80 Prozent des letzten Nettolohns aufgestockt. Weil der Betriebsrat das mit dem Arbeitgeber auf Basis der geltenden Tarifverträge so verhandelt hat. Gewiss eine gute Sache. „Aber was“, sagt Kollege Karl, „machen denn diejenigen, die – wie man hier so sagt – beim Krauter um die Ecke arbeiten? Ich habe da einen Freund, der ist Schlosser in einer Kfz-Werkstatt.“ Derlei Anfragen häufen sich gerade. Andreas Bilz, Handwerkssekretär der IG Metall Minden, weiß Rat: „Wenn Dein Freund Mitglied der IG Metall ist, beraten wir natürlich gern. Und wir haben den Vordruck einer Vereinbarung zur Kurzarbeit, den unsere Mitglieder bei uns anfordern können. Sehr hilfreich, um mit dem Chef eine erträgliche Regelung zu finden. Zumindest sollte Dein Freund von seinem Arbeitgeber den Arbeitnehmeranteil an den Sozialversicherungen als Aufstockungsbetrag fordern. Denn der Arbeitgeber bekommt ja beides, also Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil von der Arbeitsagentur erstattet.“ Das wird Kollege Karl seinem Kumpel so weitergeben und er denkt: „Aber warum muss der sich alleine kümmern?“ Andreas Bilz sagt: „Weil es in dem Laden keinen Betriebsrat gibt. Deshalb: Hast Du keinen, wähl Dir einen.“

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