Kritik am Abschlussbericht „Wie weiter mit der Rente?“

Bericht aus Geschäftsstelle UnterelbeDer Abschlussbericht „Wie weiter mit der Rente?“ vermittelt, es sei alles in Ordnung.

1. Mai 20201. 5. 2020


Der Abschlussbericht „Wie weiter mit der Rente?“ vermittelt, es sei alles in Ordnung. Die bisherige Rentenpolitik sei nicht zu beanstanden. Altersarmut? Gesunkenes Rentenniveau? Kommt im Bericht nicht vor. Privatvorsorge? Hat sich positiv verbreitet. Die zentrale Fragestellung der Kommission war: Wie können die Kosten des Babyboomer-Bergs ab 2025 begrenzt werden? Ihre Antwort auf einen Nenner gebracht lautet: Die Rentner und Rentnerinnen werden mehr, deshalb müssen die Renten sinken. Dazu ist der ab 2001 eingeschlagene Kurs konsequent fortzusetzen, mit drei zentralen Elementen.

1. Absenkung des Rentenniveaus fortsetzen:
Die Zauberformel „Doppelte Haltelinien“ soll „vor Überforderung schützen“ mit zwei Korridoren: Das Rentenniveau soll 44 bis 49 Prozent betragen, der Beitragssatz zwischen 20 bis 24 Prozent liegen. Zeitliche Angaben dazu fehlen. Der Gesetzgeber soll sie alle sieben Jahre neu festlegen.

Die DGB-Vertreterin Annelie Buntenbach verlangt, die unterste Haltelinie bei 48 Prozent, dem gegenwärtigen Niveau, festzulegen und in einem nächsten Schritt auf 50 Prozent anzuheben. Die Intervention von Annelie Buntenbach scheint nur löblich. Doch sie segnet erstens das Niveau der letzten 20 Jahre ab (von 53 auf 48 Prozent) und blendet zweitens aus, dass die jährlich ansteigende Rentenbesteuerung das tatsächliche Nettoniveau zusätzlich verringert hat und weiter verringern wird.

2. Privatvorsorge steigern und kräftiger fördern.
">Die Kommission stellt fest: „Die vor knapp 20 Jahren eingeleiteten Maßnahmen zum Ausbau der privaten und betrieblichen Altersvorsorge haben durchaus positiv auf ihre Verbreitung gewirkt.“ Doch die Riester-Verträge stagnierten seit Jahren und die betriebliche Altersversorgung mit Entgeltumwandlungen sei rückläufig. Also Anlass zur Kritik an der 2. und 3. Rentensäulen? Keineswegs. Die Riester-Förderungen aus Steuergeldern sollen erhöht, die Transparenz der Verträge und ihrer Performance verbessert werden (diese Ankündigung wiederholt die Bundesregierung jedes Jahr), die betriebliche Altersversorgung soll stärker steuerlich befördert werden und nach Möglichkeit verpflichtend für die Beschäftigten ausgestaltet werden.

3. Höheres Renteneintrittsalter – Festlegung nur vertagt.
Eine Anhebung der Regelarbeitsgrenze über 67 Jahre hinaus wurde keineswegs abgelehnt. Es wurde nur empfohlen, das nicht jetzt zu entscheiden. Eine Empfehlung dazu solle der neu zu schaffende Alterssicherungsbeirat im Jahre 2026 für die Zeit nach 2031 erarbeiten.

Weitere Informationen gibt es im Internet auf der Seite seniorenaufstand.de.

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