„Gemeinsam werden wir es schaffen!“

Bericht aus Geschäftsstelle NeuwiedZusammenhalt gibt Sicherheit.

1. Mai 20201. 5. 2020


Ein winziges Virus beherrscht die ganze Welt. Es gibt keine Branche und keinen Lebensbereich, der nicht betroffen ist. Die Corona-Krise hat die Betriebe erfasst und viele unserer Kolleginnen und Kollegen sind im Arbeitsleben und Alltag stark betroffen, gefährdet und eingeschränkt.

Wie auch in früheren Wirtschaftskrisen trifft es zuerst die prekär Beschäftigten mit den niedrigsten Einkommen. Bei Beschäftigten ohne Kinder, wird im Fall von Kurzarbeit das Netto-Entgelt – ohne Aufzahlung durch den Arbeitgeber – auf 60 Prozent reduziert. Dies kann für viele existenzbedrohend sein.

Nun gilt es, zusammenzuhalten und gemeinsam und solidarisch durch die Corona-Krise zu gehen. Die IG Metall ist an Eurer Seite. Gemeinsam mit den Betriebsräten und anderen Funktionären wird mit Hochdruck an Lösungen für die Beschäftigten gearbeitet, um Arbeitsplätze und Einkommen zu sichern. Der Tarifabschluss in diesem Jahr in der Metall- und Elektroindustrie ist ein Beitrag dazu, um sowohl Arbeitsplätze als auch Einkommen zu sichern.


Kurzarbeit

Das Thema, das die Kolleginnen und Kollegen im Betrieb zurzeit am meisten beschäftigt, ist die Kurzarbeit. Derzeit wird in zehn von uns betreuten Betrieben Kurzarbeit gemacht, einer davon ist in „Kurzarbeit null“. Das heißt: Der komplette Betrieb befindet sich in Kurzarbeit (Stand bei Redaktionsschluss am 9. April).

Beim Kurzarbeitergeld gibt es unterschiedliche Regelungen. In vielen Branchen und Betrieben wird es durch tarifvertragliche Vereinbarungen aufgestockt. Dort, wo es solche Vereinbarungen nicht gibt, erhalten die Beschäftigten den gesetzlichen Ausgleich: 60 Prozent des entgangenen Nettoentgelts beziehungsweise 67 Prozent, wenn unterhaltsberechtigte Kinder im Haushalt leben.

Wir wissen, dass die momentane Gesamtsituation von allen viel abverlangt. Und Kurzarbeit verschärft sie, das ist uns bewusst. Aber sie ist auf der anderen Seite auch ein Mittel, um Massenentlassungen zu verhindern – und das ist in diesen unsicheren Zeiten wertvoll.

Arbeitest Du in einem Betrieb ohne Betriebsrat und bist in Kurzarbeit, passt die IG Metall Deinen Mitgliedsbeitrag entsprechend an. Dafür benötigen wir eine Kopie Deiner Entgeltabrechnung mit dem Betrag des Kurzarbeitergeldes und eventueller Aufzahlung. Wir benötigen für jeden Monat in Kurzarbeit eine separate Entgeltabrechnung (gerne auch per Fax oder E-Mail).

Arbeitest Du in einem Betrieb mit Betriebsrat regelt dieser Deine Beitragsanpassung mit der IG Metall. Für die IG Metall gilt: Wer weniger hat, muss auch weniger bezahlen. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit.


Erreichbarkeit

Zum Schutz von Dir und uns verzichtet die Geschäftsstelle Neuwied zurzeit weitestgehend auf persönliche Kontakte. Alle Sitzungen und Versammlungen finden bis auf weiteres nicht statt. Natürlich sind wir aber für Dich erreichbar, denn gerade jetzt stehen viele Fragen an:

Telefon 02631 83 68-0

E-Mail neuwied@igmetall.de

Um Anfragen schnellstmöglich beantworten zu können, haben wir die Betriebe den politischen Sekretären zugeordnet. Die Zuordnung findest Du auf unserer Homepage igmetall-neuwied.de.

Außerdem findest Du hier ständig aktualisierte rechtliche Hinweise und Information rund um das Thema Corona.

Du bist Teil einer starken IG Metall – wir halten zusammen! Bleib gesund und pass auf Dich auf!


Beispielrechnung Kurzarbeitergeld bei Mindestlohn:
Brutto-Monatsentgelt 1627 Euro bei einer 40-Stunden-Woche, Steuerklasse III, ein Kind = Netto-Monatsentgelt in Höhe von 1 303,64 Euro. Im Falle einer Kurzarbeit null erhält die Kollegin/der Kollege ein Nettoeinkommen von 868,32 Euro. Das bedeutet einen Nettoentgeltverlust in Höhe von 435,32 Euro.
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Foto: iStock.com/SeventyFour
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Foto: DGB-Rechtsschutz
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