3 Fragen an Frank Balmes

Viele Beschäftigte sind wegen der Coronakrise ins Homeoffice gewechselt. Oft nutzen sie für die Arbeit ihren privaten Computer.


Wie sieht es steuerlich mit den Kosten oder der Erstattung durch den Arbeitgeber aus?

Frank Balmes: Erstattet der Arbeitgeber Beschäftigten beruflich angefallene Kosten, handelt es sich um steuerfreien Auslagenersatz. Die Steuerfreiheit setzt aber voraus, dass der oder die Beschäftigte über die Ausgaben einzeln abrechnet.


Können die Kosten auch pauschal erstattet werden?

Ohne Nachweis einzelner Ausgaben kann der Arbeitgeber pauschal bis zu 20 Prozent der Telefon- und Internetkosten ersetzen, höchstens aber 20 Euro pro Monat.


Erkennt das Finanzamt auch Kosten für eine provisorisch eingerichtete Arbeitsecke im Wohnzimmer an?

Nach aktuellem Steuerrecht werden die Aufwendungen für ein Arbeitszimmer nur unter strengen Voraussetzungen anerkannt. In der Praxis scheitert das häufig schon daran, dass kein eigener Raum zur Verfügung steht, sondern der Küchen- oder Campingtisch dafür herhalten muss.

 

Professor Dr. Frank Balmes ist Steuerrechtsexperte beim IG Metall-Vorstand in Frankfurt am Main.

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