258809,31 Euro erstritten

Bericht aus Geschäftsstelle Suhl-SonnebergDer gewerkschaftliche Rechtsschutz war 2019 sehr erfolgreich.

1. Mai 20201. 5. 2020


Mitglieder der IG Metall werden im Arbeits- und Sozialrecht beraten. Wenn erforderlich und sofern Aussicht auf Erfolg besteht, vertreten wir unsere Mitglieder auch außergerichtlich und gerichtlich. Das betrifft Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber ebenso wie Streitigkeiten mit der Agentur für Arbeit, Jobcenter, Berufsgenossenschaft, Integrationsamt, Renten-, Kranken- oder Pflegeversicherung.

Voraussetzung für die Beratung ist die satzungsgemäße Beitragszahlung. Sofern sich aus der Beratung eine Rechtsvertretung ergeben sollte, ist das möglich ab einer Mitgliedschaftsdauer von mindestens drei Monaten. Allerdings prüft die IG Metall mögliche Erfolgsaussichten im angestrebten Streit. Sollten keine Erfolgsaussichten bestehen, kann auch kein Rechtsschutz gewährt werden. Die Auswahl der Prozessvertretung erfolgt auch durch die IG Metall. Daher muss immer zuerst Kontakt mit uns aufgenommen werden, wenn ein Rechtsfall ansteht.

Im Jahr 2019 genehmigte die IG Metall Suhl-Sonneberg in 102 Fällen Rechtsschutz für unsere Mitglieder. Davon wurden 78 Arbeitsrechtsfälle und 28 Sozialrechtsfälle neu aufgenommen. 2018 waren es 87 neue Fälle, davon 50 Streitigkeiten im Arbeitsrecht und 36 neue Fälle im Sozialrecht.

Im Jahr 2019 wurden insgesamt 99 Streitfälle abgeschlossen, davon 75 Verfahren im Arbeitsrecht und 23 Verfahren im Sozialrecht. Das ist etwas weniger als 2018, als 71 Arbeitsrechtsverfahren und 38 Sozialrechtsverfahren abgeschlossen wurden.

Für die Mitglieder der IG Metall Suhl-Sonneberg wurden im Jahr 2019 insgesamt 258 809,31 Euro erstritten. Der größte Anteil davon mit 187 601,23 Euro im Arbeitsrecht und 71 208,08 Euro im Sozialrecht. Den höchsten Einzelerfolg erreichten wir für einen Kollegen, der um die Gewährung einer Rentenleistung stritt. Ihm wurden dank unserer rechtlichen Unterstützung fast 63 000 Euro nachgezahlt.

alt
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