Acht Tage mehr Zeit

In der Metallindustrie können seit diesem Jahr Beschäftigte mit Kindern, Pflegefällen und in Schichtarbeit zusätzlich acht Tage im Jahr freinehmen. Hunderttausende Beschäftigte verbessern dadurch ihre Lebenssituation. Wir haben mit drei von ihnen gesprochen.

1. Mai 20191. 5. 2019
Dirk Erb


Acht zusätzliche Tage im Jahr freinehmen: Diese neue Wahlmöglichkeit bei der Arbeitszeit hat die IG Metall letztes Jahr in der Metall- und Elektroindustrie durchgesetzt ― neben der Möglichkeit, in „verkürzter Vollzeit“ bis auf 28 Stunden herunterzugehen. 1,5 Millionen Beschäftigte haben dafür mit Warnstreiks und ganztägigen Warnstreiks Druck gemacht.

Die acht Tage funktionieren so: Alle Beschäftigten erhalten einmal im Jahr ein neues „tarifliches Zusatzgeld (T-ZUG)“. Beschäftigte, die Kinder betreuen, Angehörige pflegen oder in Schicht arbeiten, können einen Teil dieses Zusatzgelds wahlweise als „tarifliche Freistellungszeit“ von acht zusätzlichen freien Tagen nehmen.

Die neue Wahloption kommt an. Laut einer Umfrage der IG Metall in 2600 Betrieben haben 260 000 Beschäftigte für dieses Jahr die acht Tage beantragt. Da die Tarifregelung aber in über 5000 Betrieben gilt, liegt die Zahl aller Anträge sicher deutlich höher. Trotz der hohen Auslastung der Betriebe wurden 93 Prozent der Anträge genehmigt, dank der Arbeit der Betriebsräte, die Lösungen zur Umsetzung gefunden haben. Hinter den 242 000 genehmigten Anträgen stehen 55 000 Beschäftigte, die Kinder betreuen, 17 000 Beschäftigte, die Angehörige pflegen, und 170 000 Beschäftigte in Schichtarbeit.

„Dass diese Tarifregelung so von den Beschäftigten angenommen wird, zeigt, was Tarifpolitik gesellschaftlich bewegen kann“, erklärt Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender der IG Metall. „Mit dem Tarifergebnis haben wir mehr Selbstbestimmung bei der Arbeitszeit durchgesetzt und damit ganz konkret die persönliche Lebenssituation für Tausende verbessert.“

So geht’s

Die tarifliche Freistellungszeit von acht zusätzlichen freien Tagen können für 2020 beantragen: Beschäftigte, die ­Kinder bis acht Jahre im eigenen Haushalt betreuen, Beschäftigte, die Angehörige ers­ten Grades – Eltern, Partner oder Kinder­pflegen, sowie Schichtbeschäftigte, die mindestens fünf Jahre in Wechselschicht oder drei Jahre in Nacht- oder Dreischicht arbeiten. Beschäftigte mit Kindern oder Pflegefällen können die acht Tage auch mit der „verkürzten Vollzeit“ kombinieren. Die acht Tage müssen bis zum 31. Oktober für das Folgejahr beantragt werden. Bei Fragen hilft Euch Euer Betriebsrat.

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