100 Jahre Frauenwahlrecht

Bericht aus GeschäftsstellenNach langem Ringen hatten am 19. Januar 1919 erstmals auch Frauen in Deutschland die Wahl – aktiv und passiv.

1. März 20191. 3. 2019


Die Errungenschaft des Wahlrechts ist ein wichtiger Baustein der gesetzlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Leider bildet sich das bisher an den Sitzen in den Parlamenten nicht ab. In den hundert Jahren seit Einführung des Wahlrechts hat sich gezeigt, dass Lippenbekenntnisse zu besserer Beteiligung von Frauen nicht ausreichen. „Daher ist das jüngst verabschiedete Parité-Gesetz im Land Brandenburg ausdrücklich zu begrüßen“, sagt Stefanie Jahn, Erste Bevollmächtigte der IG Metall Oranienburg und Potsdam. Mit diesem Gesetz werden alle Parteien verpflichtet, für die Wahlen genauso viele Frauen wie Männer aufzustellen. Das Land Brandenburg nimmt damit eine positive Vorreiterrolle in der Gleichstellungspolitik ein.


„Mit Blick auf den bevorstehenden Frauentag haben wir einen Grund zur Freude. Denn dies ist ein notwendiger Schritt, um engagierte und interessierte Frauen zu entdecken, zu fördern und gleichstellungsbezogene Themen stärker zu behandeln. Außerdem unterstützt es Frauen, sich gegen Männer im Listenplatzgerangel durchzusetzen und damit auch mehr Frauen in die Parteiorganisationen und Parlamente zu bringen „, so Stefanie Jahn.

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