Hat Kurzarbeit Auswirkungen auf die Höhe des tariflichen Urlaubsentgelts und Zusatzgeld?

Bericht aus Geschäftsstelle AschaffenburgDie Berechnung von Urlaubsentgelt und tariflichem Zusatzgeld (T-ZUG) in der Metall- und Elektroindustrie ist relativ einfach.

1. Juni 20201. 6. 2020


Die Berechnung von Urlaubsentgelt und tariflichem Zusatzgeld (T-ZUG) in der Metall- und Elektroindustrie ist relativ einfach: Beides wird vom durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten drei Kalendermonate berechnet. Dieser durchschnittliche Arbeitsverdienst ist die Berechnungsgrundlage für Urlaubsentgelt und T-ZUG. Was ist aber, wenn durch Kurzarbeitergeldbezug der Arbeitsverdienst der letzten drei Monate gekürzt wurde?

Die Antwort ist einfach: Obwohl gegebenenfalls innerhalb der letzten drei Monate Kurzarbeitergeld bezogen wurde, bleibt die Verdienstkürzung durch Kurzarbeit bei der Berechnung von tariflichem Urlaubsentgelt und T-ZUG außer Betracht. Somit hat Kurzarbeit keine negativen Auswirkungen auf die Höhe des Urlaubsentgelts und T-ZUG.

Bei Bedarf stehen Euch die Betriebsräte und Vertrauensleute zur Seite.

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