Das ändert sich beim Kurzarbeitergeld

Bericht aus Geschäftsstelle Weser-ElbeZusammen mit Euch konnten wir gesetzliche Verbesserungen für das Kurzarbeitergeld erkämpfen.

1. Juni 20201. 6. 2020


Zusammen mit Euch konnten wir gesetzliche Verbesserungen für das Kurzarbeitergeld erkämpfen. Durch Euren Druck mit Hilfe von Briefen und Aufforderungen an die Politik konnten wir gemeinsam Folgendes durchsetzen.

Beschäftigte in Corona-bedingter Kurzarbeit, deren Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent reduziert ist, erhalten künftig mehr Geld, wenn die Kurzarbeit eine bestimmte Dauer überschreitet: Ab dem 4. Monat des Kurzarbeitergeldbezugs steigt das Kurzarbeitergeld (KuG) auf 70 Prozent des entgangenen Nettoentgelts, für Haushalte mit Kindern auf 77 Prozent. Ab dem siebten Monat des KuG-Bezugs steigt das Kurzarbeitergeld auf 80 Prozent des entgangenen Nettoentgelts, für Haushalte mit Kindern auf 87 Prozent.

Diese Regelung gilt längstens bis zum 31. Dezember 2020. Die Regierungskoalition erweitert die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Beschäftigte in Kurzarbeit: Künftig dürfen Kurzarbeiterinnen und Kurzarbeiter in allen Berufen bis zur vollen Höhe ihres bisherigen Monatseinkommens hinzuverdienen. Diese Regelung gilt ab dem 1. Mai bis zum 31. Dezember 2020.

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