Betriebsbedingte Kündigungen bei Opel sind unwirksam

Bericht aus Geschäftsstelle DarmstadtAus der Rechtsstelle der IG Metall ist erfreulicherweise zu vernehmen, dass die Kollegen und Kolleginnen von Opel, die im Nachgang ihres Widerspruchs zum Betriebsübergang zu Segula betriebsbedingt gekündigt worden sind, erfolgreich ihre Rechte vor dem Arbeitsgericht Darmstadt durchsetzen konnten.

1. Juni 20201. 6. 2020


Aus der Rechtsstelle der IG Metall ist erfreulicherweise zu vernehmen, dass die Kollegen und Kolleginnen von Opel, die im Nachgang ihres Widerspruchs zum Betriebsübergang zu Segula betriebsbedingt gekündigt worden sind, erfolgreich ihre Rechte vor dem Arbeitsgericht Darmstadt durchsetzen konnten. Das Arbeitsgericht Darmstadt hat zugunsten der Betroffenen festgestellt, dass die ausgesprochenen Kündigungen unwirksam sind und ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung besteht. Die schriftliche Urteilsausfertigung wird noch geraume Zeit auf sich warten lassen. In der Zwischenzeit wird die IG Metall die tatsächliche Weiterbeschäftigung so schnell wie möglich umsetzen. Erfreulich ist, dass die belastende Zeit der Ungewissheit vorerst ein Ende gefunden hat. Über den weiteren Prozessverlauf wird die IG Metall berichten.

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