Keine Kündigungen bei Thyssen-Krupp

Bericht aus Bezirk Nordrhein-WestfalenNach der geplatzten Stahlfusion von Thyssen-Krupp und Tata redet alle Welt vom Stahl – die IG Metall auch, aber nicht nur!

1. Juni 20191. 6. 2019


Das Joint Venture hat der Konzernvorstand platzen lassen, weil man ein Veto der EU-Wettbewerbshüter erwarte, hieß es am 10. Mai. Für den Geschäftsbereich (Business Area) Steel ändert sich dadurch am wenigsten; er bleibt im Konzern, und die Montanmitbestimmung auch.

Die 2000 Stahl-Arbeitsplätze, die gestrichen werden sollen, sollten auch bei einem Zusammenschluss mit Tata abgebaut werden. Neu ist, dass konzernweit weitere 4000 Stellen oder 1,5 Milliarden Euro in den kommenden zwei Geschäftsjahren eingespart werden sollen. Wie, das entscheiden die fünf Business Areas selbst (Components und Elevator Technology, Industrial und Materials Services sowie Steel); die Holding gibt deshalb „erhebliche Verantwortlichkeiten und Funktion“ an die Areas ab.

Betriebsbedingte Kündigungen soll es dabei nicht geben, nur im Notfall, als „Ultima Ratio“ (letzte Möglichkeit). So steht’s in der „Grundlagenvereinbarung“, die Konzern und IG Metall am 10. Mai geschlossen haben. Sie gilt bis September 2022. Für Steel wurde am 13. Mai ein Ergänzungstarifvertrag vereinbart, der seitdem in Kraft ist und bis Dezember 2019 gilt. Er verpflichtet Thyssen-Krupp, mit der IG Metall über ein neues ― noch vorzulegendes ― Zukunftskonzept zu verhandeln. Darin heißt es: „Betriebsbedingte Kündigungen werden in diesem Zeitraum nicht stattfinden.“

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