Entgelterhöhung um 2,6 Prozent im sächsischen Kfz-Handwerk

Bericht aus GeschäftsstellenDas Verhandlungsergebnis im Kfz-Handwerk vom 14. Juni 2019 beinhaltet zwei Entgelterhöhungen.

1. Juli 20201. 7. 2020


Das Verhandlungsergebnis im Kfz-Handwerk vom 14. Juni 2019 beinhaltet zwei Entgelterhöhungen. Die zweite Stufe wird zum 1. Juli 2020 in Höhe von 2,6 Prozent wirksam. Damit liegt die Grundvergütung der Entgeltgruppe 4 (Facharbeiter) bei monatlich 2647 Euro.

Außerdem steigen zum 1. August 2020 die Ausbildungsvergütungen um 50 Euro je Ausbildungsjahr. Nach dem Berufsbildungsgesetz müssen sich auch nicht-tarifgebundene Autohäuser an der tariflichen Ausbildungsvergütung orientieren. Sie darf um maximal 20 Prozent unterschritten werden. Daher erhalten Auszubildende im ersten Ausbildungsjahr ab August in allen Autohäusern, die nicht Mitglied der Tarifgemeinschaft sind, mindestens 600 Euro im Monat. Ebenso muss die Ausbildungsvergütung der anderen Ausbildungsjahre, also bei bereits abgeschlossenen Ausbildungsverträgen, der aktuellen tariflichen Ausbildungsvergütung entsprechend angepasst werden.

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