Neue Hürde für Auszubildende

Keine Verbesserungen für Auszubildende und sogar eine neue Hürde: Der Entwurf zur Reform des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), den das Bundeskabinett inzwischen beschlossen hat, bleibt deutlich hinter den Anforderungen an eine zeitgemäße Berufsausbildung zurück.


So sind Regelungen zur Übernahme nach der Ausbildung, der Anrechnung von Berufsschulzeiten oder der Kostenübernahme bei Lernmitteln darin nicht vorgesehen.

„Es ist außerdem völlig unverständlich, dass sich das Bildungsministerium weiter der Gleichstellung von dual Studierenden mit Auszubildenden verweigert“, betont Christiane Benner, Zweite Vorsitzende der IG Metall. „Wir brauchen für die über 100 000 dual Studierenden endlich Rechtssicherheit während der betrieblichen Praxisphasen.“

Hans-Jürgen Urban, geschäftsführendes IG Metall-Vorstandsmitglied, sagt: „Mit dem BBiG wird unter den Facharbeitern eine Zweiklassengesellschaft forciert.“ Die Arbeitgeber können nach den Gesetzesplänen zweijährige Ausbildungen anbieten, ohne dass es für Auszubildende einen Anspruch gibt, danach in eine drei- oder dreieinhalbjährige Ausbildung durchzusteigen. „Ausbildungswilligen jungen Menschen wird so eine neue Hürde errichtet, anstatt ihnen den Weg zu einer guten Ausbildung zu ebnen“, beklagt Urban.

Auch eine Freistellungsregelung für Prüfer ist auf der Strecke geblieben. Genauso fehlen Impulse für die Aus- und Weiterbildung von Ausbildungspersonal, insbesondere im Hinblick auf digitales Lernen. Betriebliche Ausbildungspläne und Fortbildungsrahmenpläne müssen verbindlich verankert werden.

Positiv am Gesetzentwurf ist, dass sich die Mindestausbildungsvergütung für Auszubildende künftig an den tariflichen Vergütungen orientiert. Unternehmen, die nicht tarifgebunden sind, dürfen den Tariflohn ihrer Branche um höchstens 20 Prozent unterschreiten. Diese Regelung wird jetzt gesetzlich fixiert, bisher war sie nur durch die Rechtsprechung festgelegt.

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