Was ist Pflicht, was Kür und was ist gefährlich ...

Bericht aus Geschäftsstelle Minden… bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge? Mit diesen Fragen befasste sich der „Arbeitskreis Arbeitsschutz“ der IG Metall Minden.

1. Januar 20201. 1. 2020


… bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge? Mit diesen Fragen befasste sich der „Arbeitskreis Arbeitsschutz“ der IG Metall Minden. Andreas Bilz als zuständiger Sekretär hatte als kompetente Referentin Svenja Budde von der Technologieberatungsstelle des DGB in Bielefeld eingeladen.

Es ging um die rechtlich gravierenden Unterschiede zwischen der arbeitsmedizinischen Vorsorge und der Eignungsuntersuchung. Klare gesetzliche Grundlagen und Datenschutz auf der einen Seite – unklare Gesetzeslage und Datenweitergabe an den Arbeitgeber andererseits. Das Arbeitsschutzgesetz ermöglicht den Beschäftigten grundsätzlich, sich regelmäßig arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen. Daten und Erkenntnisse werden nicht an den Arbeitgeber weitergegeben. Eignungsuntersuchungen hingegen kann der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen verlangen (nicht nur bei Beginn des Arbeitsverhältnisses).

Gut, wenn es einen Betriebsrat gibt. Denn dann kann eine Betriebsvereinbarung die Einzelheiten regeln. Svenja Budde erklärt: „Das Beste ist aber eine ordentliche Gefährdungsbeurteilung und darauf aufbauend eine gute arbeitsmedizinische Vorsorge.“ Alles nur blanke Theorie? Keineswegs – Betriebsräte sollten die Unterschiede schon kennen, um ihre Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte nutzen zu können. Bestens informiert sind jetzt IMA, Kolbus, Wago, ABB, Bernstein, Beco und Minda. Denn diese Betriebe waren beim „Arbeitskreis Arbeitsschutz“ vertreten.

alt
Svenja Budde
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