Das „Parlament“ wird neu gewählt

Bericht aus Geschäftsstelle WuppertalEinladung zur Mitgliederversammlung

1. Januar 20201. 1. 2020


Liebe Kollegin, lieber Kollege,

wir laden Dich zur Teilmitgliederversammlung in dem Wahlbezirk außerbetriebliche Gewerkschaftsarbeit (AGA) – das heißt Rentnerinnen, Rentner und Erwerbslose – ein. Insgesamt werden in dem Wahlbezirk AGA 45 Delegierte (davon 9 Frauen) zur Delegiertenversammlung der neu gegliederten Geschäftsstelle gewählt, davon entfallen jeweils 15 Delegierte (davon 3 Frauen) auf die Altgeschäftsstelle Wuppertal.

Wir freuen uns, Dich bei der Teilmitgliederversammlung am 25. Februar 2020 um 14 Uhr bei der IG Metall in der Geschäftsstelle Wuppertal begrüßen zu dürfen.

Dein Team der IG Metall Wuppertal

Tagesordnung

  • Eröffnung und Begrüßung
  • Rückblick auf die letzten vier Jahre
  • Wahl einer Wahlkommission
  • Wahl der 15 Delegierten, davon 3 Frauen für die Legislaturperiode 2020–2023
  • Verschiedenes

Mit freundlichen Grüßen,

Clarissa BaderMathias Hillbrandt
Erste Bevollmächtigte Zweiter Bevollmächtigter



Wahlordnung

Stimm-/Wahlberechtigte:
Wählbar sind Mitglieder mit mindestens zwölfmonatiger ununterbrochener Mitgliedschaft und satzungsgemäßer Beitragszahlung. Wahlberechtigt sind Mitglieder mit mindestens dreimonatiger ununterbrochener Mitgliedschaft.

Beteiligung von Frauen gemäß § 13 der Satzung der IG Metall:
Aufgrund der Satzung müssen Frauen entsprechend ihrem Anteil an den Mitgliedern in unseren Gremien berücksichtigt werden. Der Frauenanteil der Geschäftsstelle beträgt 18,96 Prozent. Daraus ergibt sich für die Urwahl, dass mindestens 3 Frauen in Eurem Wahlkreis gewählt werden müssen.

Wahl der Mitglieder des Ortsvorstands (Auszug aus der Satzung § 14):
In den Ortsvorstand können grundsätzlich nur Mitglieder mit mindestens 36-monatiger ununterbrochener Gewerkschaftszugehörigkeit und satzungsgemäßer Beitragsleistung während dieser Zeit gewählt werden. Jugendliche Mitglieder können mit einer mindestens zwölfmonatigen ununterbrochenen gewerkschaftlichen Mitgliedschaft und satzungsgemäßer Beitragsleistung während dieser Zeit in den Ortsvorstand gewählt werden.

Feststellung der Beschlussfähigkeit:
Eine Mitgliederversammlung zur Urwahl ist dann beschlussfähig, wenn form- und fristgerecht eingeladen wurde.

Durchführung der Wahlen:
Die Wahlen werden grundsätzlich geheim durchgeführt. Wenn niemand widerspricht und nicht mehr Kandidatinnen und Kandidaten für die  Wahl zur Verfügung stehen, als Mandate vorgesehen sind, kann die Wahl auch per Akklamation durchgeführt werden.

alt
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