Das "Superwahljahr" – auch bei der Jugend

Bericht aus Geschäftsstelle LandshutAlle Infos zur Zwei-jährlichen Jugend- und Auszubildendenvertreterwahl

1. Dezember 20181. 12. 2018


Nach den Betriebsratswahlen, der Landtagswahl in Bayern und den Wahlen der Schwerbehindertenvertretung ging es nun auch für viele Auszubildende und junge Beschäftigte in die „heiße Phase“.

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Die Rede ist von den alle zwei Jahre stattfindenden Jugend- und Auszubildendenvertreter- Wahlen.

Die Zahl der Betriebe, in denen ausgebildet wird und es Jugendvertreterstrukturen gibt, ist in den letzten zwei Jahren noch mal deutlich angestiegen. Mittlerweile gibt es in der Geschäftsstelle Landshut 42 Betriebe, in denen nach den gesetzlichen Vorgaben eine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) gewählt werden kann. Die Jugendvertretung ist ein wichtiger Teil der betrieblichen Mitbestimmung. Genau wie bei Betriebsräten sieht das Betriebsverfassungsgesetz hier ganz klare Rechte und Pflichten vor. Toll ist, dass sich trotz oder gerade wegen dieser anspruchsvollen Aufgabe für die neue Wahlperiode wieder viele junge Kandidatinnen und Kandidaten finden, die sich zur Verfügung stellen. Viele heutige Betriebsräte sind über die Schiene der Jugendvertretung erstmals mit dem Thema Interessenvertretung in Kontakt gekommen und haben dann im späteren Berufsleben auch den Schritt in Richtung Betriebsrat gemacht.

So kann man also mit Fug und Recht behaupten, die JAV ist unsere Talentschmiede für zukünftige starke betriebliche Interessenvertreterinnen- und Interessenvertreter. Als Ansprechpartner der IG Metall für die JAV-Wahlen steht der Kollege Raphael Hoschkara gerne zur Verfügung.

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