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Bericht aus Geschäftsstelle Bonn-Rhein-SiegDer Streit um den Tarifvertrag bei WW-K spitzt sich zu! Ohne massiven Druck aus der Belegschaft wird es keinen Tarifvertrag geben.

1. April 20201. 4. 2020


Nachdem die Geschäftsleitung (GL) den Anerkennungstarifvertrag gekündigt hat, wächst die Bereitschaft zur Gegenwehr rasant an. Bei den Beschäftigten rumort es, große Teile bereiten sich auf einen massiven Widerstand vor. Es wird vermutet, dass es dem Arbeitgeber weniger um finanzierbare Möglichkeiten als vielmehr um Macht und Alleinherrschaft zu Lasten der Beschäftigten geht. Für die Jahre 2017 und 2018 wurde ein Sanierungstarifvertrag mit unbezahlter Erhöhung der Arbeitszeit vereinbart. Diese Tarifabweichung weckte wohl beim Arbeitgeber Begehrlichkeiten. Die Enttäuschung muss groß gewesen sein, als im Mai 2019 die Vereinbarung endete.

Blitzschnell klopfte sie einen knappen Monat später bei der IG Metall an und bat erneut um Extrawürste. Die IG Metall-Bezirksleitung wurde hinzugezogen.

Anfang September kam überraschend die Kündigung des Tarifvertrags. Dazu legte die GL lediglich eine fragwürdige Verlust-Prognose vor.

Gesprächsangebote über mögliche Abweichungen unter Offenlegung aller wirtschaftlichen Daten zu verhandeln, lehnte die Geschäftsleitung kategorisch ab. War die wirtschaftliche Lage doch nicht so schlecht?

Auf einer Mitgliederversammlung wurde beschlossen, sich den Tarifvertrag zurückzuholen.

Die GL provoziert auch im neuen Jahr. Um das Werk nicht schließen zu müssen, war via Aushang zu lesen: „Kündigung Tarifvertrag alternativlos“. Gleichzeitig heißt es: „Für Sie bleibt alles wie gehabt. Garantiert“.

„Faire Verhandlungen“, „In Zukunft erfolgen alle Ihr Arbeitsverhältnis betreffenden Maßnahmen im direkten Austausch mit dem Betriebsrat ihres Vertrauens und abhängig von der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens.“ Dazu sagt das Betriebsverfassungsgesetz, dass Fragen der Arbeitsentgelte und der Wochenarbeitszeit nur mit den Gewerkschaften vereinbart werden dürfen.

Kolleginnen und Kollegen von WW-K werden sich den Tarifvertrag zurückholen. Sie lassen sich nicht durch Erpressungs- und Einschüchterungsversuche davon abhalten.

alt
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