Neue Nachtarbeitszuschläge

Bericht aus Bezirk Mitte Die Bezirksleitung der IG Metall und die Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektroindustrie haben neue Regelungen für die Nachtarbeitszuschläge in Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland vereinbart.

1. April 20201. 4. 2020


Die Neuregelung war notwendig, weil das Bundesarbeitsgericht die Unterscheidung zwischen regelmäßiger und unregelmäßiger Nachtarbeit für unrechtmäßig erklärt hatte.

Ab Juli 2020 erhöhen sich die Zuschläge für die Zeit zwischen 0 und 4 Uhr in drei Schritten um insgesamt zehn Prozentpunkte auf einen Zuschlag von bis zu 35 Prozent (Hessen) beziehungsweise 30 Prozent (Rheinland-Pfalz, Saarland).

Die betroffenen Nachtschicht-Beschäftigten wissen: Diese Stunden sind die am stärksten belastenden. Jörg Köhlinger, Leiter des IG Metall Bezirks Mitte: „Mit der neuen Regelung haben wir endlich Rechtssicherheit für diejenigen, die in der Nacht arbeiten müssen.“ Weiter wurde vereinbart, dass Zuschläge künftig in Zeit statt Geld abgegolten werden können, um so den besonderen gesundheitlichen Belastungen der Nachtarbeit besser Rechnung zu tragen. Arbeitgeber und Betriebsräte können dazu auf freiwilliger Basis Betriebsvereinbarungen abschließen.

Wichtig: Die Tarifkommissionen müssen der Vereinbarung noch zustimmen. Und: Für die Thüringer Metall- und Elektroindustrie muss noch eine Vereinbarung getroffen werden.

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