Erfolg vor dem Landesarbeitsgericht: Boryszew muss zahlen

Bericht aus Geschäftsstelle OstbrandenburgGroßer Erfolg für die IG Metall Ostbrandenburg im Konflikt mit Boryszew Oberflächentechnik in Prenzlau.

1. April 20201. 4. 2020


Großer Erfolg für die IG Metall Ostbrandenburg im Konflikt mit Boryszew Oberflächentechnik in Prenzlau: Vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg ging es um die Zahlung von vereinbarten Entgelterhöhungen und Leistungszulagen für die Beschäftigten. Das Urteil: Der Arbeitgeber muss zahlen! In der ersten Instanz hatte das Arbeitsgericht Eberswalde die Klagen der IGMetall-Mitglieder noch abgewiesen.

Zum Hintergrund: Nach einer konfliktreichen Auseinandersetzung zur Tarifbindung bei Boryszew hatte die IGMetall für die Beschäftigten zum Einstieg in einen Haustarifvertrag eine erste Entgelterhöhung von 100 Euro brutto monatlich ab Januar 2019 erkämpft.

Der Blick auf die Lohnabrechnungen Ende Januar sorgte jedoch für großen Ärger: Der Arbeitgeber hatte die vereinbarte Tariferhöhung mit den bisherigen Leistungszulagen verrechnet, die er plötzlich als freiwillig bezeichnete. Die IGMetall Ostbrandenburg gewährte ihren Mitgliedern umgehend Rechtsschutz, um ihnen zu ermöglichen, sich gegen diese dreiste Vorgehensweise zu wehren.

Vor dem Arbeitsgericht Eberswalde argumentierte der DGB-Rechtsschutz, dass diese Vorgehensweise keinesfalls rechtmäßig ist, da die freiwillige Leistungszulage und die tarifvertraglich vereinbarte Entgelterhöhung keine identischen Entgeltbestandteile sind.

Ein weiteres Argument war, dass der Arbeitgeber die Leistungszulage nicht widerrufen hat, was er nur mit der Zustimmung des Betriebsrats hätte tun können. Das Arbeitsgericht Eberswalde folgte aber überraschend der Auffassung des Arbeitgebers und wies die Klage ab.

Gegen diese Entscheidung wurde sofort Berufung eingelegt. In zweiter Instanz gab das Landesarbeitsgericht Berlin Brandenburg den Argumenten der Kolleginnen und Kollegen Recht.

Somit erhalten viele IG Metall-Mitglieder bei Boryszew die tariflichen, zusätzlichen 100 Euro ab Januar 2019 und bekommen nun auch ihre individuellen Leistungszulagen nachgezahlt.

Da die IG Metall sich im Haustarifvertrag auf keine Ausschlussfristen eingelassen hat, können sich nun auch noch alle weiteren IG Metall-Mitglieder den Klagen anschließen und die entzogene Leistungszulage rückwirkend ab Januar 2019 erhalten!

Für Beratung und weitere Auskünfte dazu steht die IG Metall Ostbrandenburg selbstverständlich unter der Rufnummer 0335 55499-0 zur Verfügung.

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Foto: IG Metall
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