Duales Studium: 7500 Unterschriften gegen Rückzahlungsklauseln

Bericht aus Bezirk Baden-WürttembergStudierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg wehren sich mit fast 7500 Unterschriften gegen sogenannte Rückzahlungsklauseln in ihren Studienverträgen.

1. April 20191. 4. 2019


Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg wehren sich mit fast 7500 Unterschriften gegen sogenannte Rückzahlungsklauseln in ihren Studienverträgen. Diese seien in hohem Maße ungerecht, kritisieren die Unterzeichner. Die IG Metall sieht das genauso.

 

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Unterstützung beim Protest: Studierende der DHBW mit Bezirksleiter Roman Zitzelsberger (links vorne) und DGB-Landeschef Martin Kunzmann (ganz rechts) (Foto: Joe Röttgers/Graffiti)

 

Seit dem Studienbeginn 2018 sind die Studienverträge der DHBW für Rückzahlungsklauseln geöffnet. Diese Klauseln ermöglichen dem Ausbildungsunternehmen während des Studiums gezahlte Leistungen von dem Studierenden zurückzufordern. Sollte der Studierende abbrechen, exmatrikuliert werden oder nach dem Studium beschließen, den Arbeitgeber zu wechseln, können Arbeitgeber von der Klausel Gebrauch machen. Für viele Studierende besteht nun die Gefahr hoher finanzieller Forderungen ― denn zurückgefordert werden kann praktisch alles jenseits der Ausbildungsvergütung, also Urlaubs- und Weihnachtsgeld ebenso wie Fahr-, Wohn- und Bücherzuschüsse. Damit sie weiterhin ohne finanzielles Risiko studieren können, hat die Verfasste Studierendenschaft der DHBW eine Petition gestartet. „Dazu waren wir gezwungen, nachdem wir in der Gremienstruktur der DHBW kein Gehör gefunden haben. Es ist im höchsten Maße undemokratisch, dass diese Bestimmungen dem arbeitgeberdominierten Aufsichtsrat überlassen werden“, sagt Georg Frey, Vorsitzender des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) der DHBW. An den Standorten der DHBW haben die örtlichen Studierendenvertretungen in den letzten Monaten knapp 7500 Unterschriften für die Petition gesammelt. Dabei wurden sie maßgeblich von der IG Metall unterstützt. Als besonders unfair wird empfunden, dass die vorgegebenen Klauseln in der Regel einseitig abgeschlossen werden. Das heißt: Die Studierenden erhalten im Gegenzug zu ihrer Verpflichtung meist keine verbindliche Zusage auf einen angemessenen Arbeitsplatz nach dem Studium. Frey: „Die Entscheidung, Rückzahlungsklauseln in den Studienvertrag aufzunehmen, wurde an den Studierenden vorbei gefällt und dient offenbar allein den unternehmerischen Interessen der dualen Partner.“

 

Petition geht an Aufsichtsrat.

 

Mit der Petition fordern die Studierenden, die Rückzahlungsklauseln wieder zu entfernen. Die Unterschriften gehen an die Aufsichtsratsvorsitzenden der DHBW, Wissenschaftsministerin Theresia Bauer und Daimler-Personalvorstand Wilfried Porth. An einer Veranstaltung im DGB-Haus, bei der Studierende auf ihre Situation aufmerksam gemacht haben, wollten keine Vertreter der DHBW teilnehmen.

 

 

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