Altersvorsorge

Bericht aus GeschäftsstellenKommentar von Gotthard Otte

1. April 20191. 4. 2019


Viele Teilzeitbeschäftigte und Geringverdienende werden im Alter wohl als Aufstockung zur gesetzlichen Rente Unterstützung vom Sozialamt benötigen. Seit Anfang dieses Jahres gilt: Wenn sie zusätzlich noch freiwillig vorgesorgt haben, dürfen sie von einer Zusatzrente mindestens 100 Euro monatlich behalten ― ohne dass das Sozialamt seine Unterstützung herunterfährt. Bisher galt: Zusätzliche Einkünfte, etwa aus einer Riester-Rente, wurden voll auf die Grundsicherung angerechnet. Ein Euro Zusatzrente bedeutete also einen Euro weniger Grundsicherung. Ein Nullsummenspiel also. Die letzte Bundesregierung wollte „ein Signal setzen, dass sich freiwillige Altersvorsorge in jedem Fall lohnt“. Seit Anfang dieses Jahres gilt deshalb: Wer im Alter nur eine kleine gesetzliche Rente bekommt, darf zusätzlich zur Grundsicherung in jedem Fall bis zu 100 Euro monatlich aus freiwilliger Altersvorsorge behalten. Dies gilt auch für bestehende Renten. Das bedeutet: Zahlreiche Rentner mit Privatrenten und geringen gesamten Alterseinkünften können nun erstmals die Grundsicherung im Alter erhalten. Bei höheren Privatrenten sind 30 Prozent des Betrags, der 100 Euro übersteigt, anrechnungsfrei.

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