Auto: Betriebe und Politik in die Pflicht
In vielen Betrieben kämpften IG Metall und Beschäftigte 2024 für den Erhalt von Arbeitsplätzen und gegen ein kurzfristiges, rein renditegetriebenes Handeln mancher Geschäftsleitung. So war im auslaufenden Jahr in den Schlagzeilen häufig das Wort Krise zu lesen, wenn es um die Autoindustrie ging. Doch wer von Krise spricht, muss auch erwähnen: Fast alle Hersteller und sehr viele Zulieferer haben in den letzten Jahren sehr viel Geld verdient.
Viele haben auch im Jahr 2024 wieder gute Ergebnisse erzielt und werden davon auch beträchtliche Summen an ihre Anteilseigner ausschütten. Die Ursachen für die schwierige Lage in den verschiedenen Unternehmen sind vielfältig. Manche haben sich durch unkluge Ankäufe überschuldet, manche halten an ineffizienten Strukturen fest, andere haben durch Betrug oder falsche Entscheidungen Milliardenkosten verursacht. Christiane Benner, Erste Vorsitzende der IG Metall, erklärt worauf es nun ankommt:
„Wir brauchen Investitionen in die Zukunft und Fachkräftesicherung, einen langen Atem statt schneller Rendite.“
Die IG Metall sieht aber auch die Politik in der Pflicht. Angesichts des schleppenden Hochlaufs der Elektromobilität, der Investitionszurückhaltung in der Wertschöpfungskette der Elektromobilität, des Zeitdrucks im internationalen Wettbewerb um die Märkte der Zukunft und des absehbaren Verfehlens der Klimaziele fordert die IG Metall jetzt ein schnelles neues Förderpaket für die Elektromobilität und hat auch einen Vorschlag entwickelt, wie dieses aussehen sollte.
Infrastruktur: Geld ausgeben lohnt sich
2024 war das Jahr, in dem die Botschaft endlich bei allen angekommen ist – bei fast allen zumindest. Die Botschaft lautet: Deutschland spart sich seit Jahren kaputt. Brücken und Straßen bröckeln, Schienen und Schulen ebenso.
Die Schuldenbremse zwanghaft einzuhalten, bringt den nachfolgenden Generationen überhaupt nichts, wenn sie gleichzeitig ein marodes Land erben.
Massiv investieren, mit hunderten Milliarden Euro zusätzlich. Das ist eine zentrale Forderung der IG Metall an die nächste Bundesregierung. Nahezu alle Experten und Verbände stimmen dem mittlerweile zu. Die Erkenntnis ist da. Nun muss das Geld für die Infrastruktur auch wirklich mobilisiert werden.
Stahl: Kampf um Wettbewerbsfähigkeit
Die heimische Stahlindustrie verlor 2024 erheblich an Wettbewerbsfähigkeit. Die Gründe dafür liegen in den politischen Rahmenbedingungen: Hohe Energiepreise und ein unfairer internationaler Wettbewerb – dem die Politik nicht genügend entgegensetzt – zerstören das Geschäft der Stahlhersteller. Die Unternehmenslenker reagieren vielerorts mit einfallslosen Sparprogrammen gegen die sich die Metallerinnen und Metaller wehren. Klar ist: Sparprogramme und mangelnde politische Rahmenbedingungen sind aus mehreren Gründen gefährlich.

Auf und vor dem Stahlgipfel im September kämpften Beschäftigte für einen Industriestrompreis, grüne Leitmärkte und einen fairen internationalen Wettbewerb. Hier vor der Mercatorhalle in Duisburg.
Jürgen Kerner, Zweiter Vorsitzender der IG Metall, verdeutlicht jedes Mal, wenn er mit der Politik spricht: „An der Stahlindustrie hängen zehntausende gut bezahlte, tariflich abgesicherte Arbeitsplätze. Aber es geht noch um weit mehr:
Als Grundstoffindustrie ist die Stahlbranche zentral für das einzigartige Wertschöpfungsnetzwerk, das Deutschland als Industriestandort erfolgreich macht.
Das muss erhalten bleiben und in die CO2-neutrale Zukunft transformiert werden. Von den Unternehmen erwarten wir, dass sie sich klar zum Industriestandort Deutschland bekennen und konsequent in die Zukunft der heimischen Standorte investieren. Die Politik muss dafür den passenden Rahmen setzen und ein verlässliches Umfeld für die dringend nötigen Investitionen schaffen. Dazu gehört vor allem ein wettbewerbsfähiger Industriestrompreis.“
Wie genau die politischen Rahmenbedingungen aussehen müssen, hat die IG Metall gemeinsam mit den Ländern der Stahlallianz, das sind die elf Bundesländer, die Stahlstandorte haben, und der Wirtschaftsvereinigung Stahl in einem ‘nationalen Aktionsplan Stahl’ aufgeschrieben und diesen dem Bundesswirtschaftsminister beim nationalen Stahlgipfel in Duisburg übergeben.
Weiterbildung
Die IG Metall treibt das Thema Weiterbildung nicht nur in den Betrieben voran, sondern auch politisch. Die Bundesregierung hat die Förderung für berufliche Qualifizierung zuletzt deutlich ausgeweitet. Seit dem 1. April 2024 gibt es das sogenannte Qualifizierungsgeld, das auf eine Idee der IG Metall zurückgeht. Dabei erhalten Beschäftigte einen Lohnersatz, wenn ihr Betrieb sich wandelt und neue Fertigkeiten gefragt sind.
Das Besondere daran: Das Qualifizierungsgeld kann für größere Gruppen von Beschäftigten gezahlt werden. Damit ist es speziell auf Industriebetriebe zugeschnitten, die sich für die Zukunft neu aufstellen.
Gesundheitsschutz: Neue Regeln für Bildschirmarbeit
Die Arbeit an und mit Bildschirmgeräten wird in der modernen Arbeitswelt immer wichtiger. Wie genau die Arbeit mit und an Bildschirmen auszusehen hat, damit die Gesundheit ausreichend geschützt ist, war rechtlich bislang allerdings nur ungenügend geregelt. Diese Regelungslücke wurde im Sommer durch den Erlass neuer Arbeitsschutzvorschriften zur ergonomischen Gestaltung von Bildschirmarbeit in der Arbeitsstätte in wesentlichen Punkten geschlossen. Darauf hat die IG Metall erfolgreich hingearbeitet.
Die neue Arbeitsstättenregel „ASR A6 Bildschirmarbeit“ definiert Mindestanforderungen, die der Arbeitgeber beim Einrichten und Betreiben von Bildschirmarbeitsplätzen sowie bei der ortsveränderlichen Arbeit mit Bildschirmen einzuhalten hat. Damit schafft die Regel erstmals verbindliche Arbeitsschutz-Standards für die Bildschirmarbeit in der Arbeitsstätte.
Klargestellt wird, dass der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung prüfen muss, ob seine Bildschirmarbeitsplätze ergonomisch gestaltet sind. Berücksichtigt werden müssen auch die Fähigkeiten beziehungsweise die Körpermaße und -kräfte der Beschäftigten. Klargestellt wird zudem, dass bei Bildschirmarbeit die Maßgaben der Arbeitsstättenverordnung einzuhalten sind – etwa Vorgaben bei der nötigen Raumabmessung, dem zulässigen Lärmpegel oder Anforderungen an ein gutes Raumklima.
Zu den Kernpunkten der Regel gehören außerdem konkrete Mindestanforderungen an Bildschirm- und Büroarbeitsplätze. Jenseits der Bereitstellung einer angemessenen Bildschirmzahl und -größe sowie geeigneter Eingabemittel sind dabei auch eine gute Beleuchtung, ein ergonomischer Arbeitsstuhl sowie ein ausreichend großer Arbeitstisch zu gewährleisten.
Außerdem setzt die Regel nun auch Ergonomie-Standards bei der ortsveränderlichen Verwendung von Bildschirmgeräten im Betrieb wie sie etwa durch Laptops, Tablets, aber auch bei Daten- beziehungsweise VR-Brillen entsteht. Die Herstellerangaben zur ergonomischen Benutzung der Geräte sind verbindlich. Bei VR-Brillen sind die Anforderungen an Tragekomfort und sicherer Benutzung einzuhalten. Die neue Arbeitsstättenregel schreibt einen Tätigkeitswechsel oder regelmäßige kurze Erholungszeiten vor, um die problematischen Folgen der Belastungen durch Bildschirmarbeit zu reduzieren. Für Beschäftigte, die ausschließlich am Bildschirm tätig sind, wird mindestens eine Erholungszeit von fünf Minuten pro Stunde ununterbrochener Bildschirmarbeit empfohlen.
Gefahrstoffverordnung
Nach langem politischen Ringen wurde am im Dezember die Novellierung der Gefahrstoffverordnung veröffentlicht. Die wichtigsten Änderungen sind ein stärkerer Fokus auf krebserzeugende Gefahrstoffe und Regelungen zum Umgang mit Asbest.
Nun geht es im nächsten Jahr darum, diese Änderungen im Sinne der Beschäftigten in den Betrieben umzusetzen und den Anlass zu nutzen, um das Thema Gefahrstoffe auf die betriebliche Agenda zu setzen. Ziel muss es sein, die Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben noch besser vor berufsbedingten Krebserkrankungen zu schützen.
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