Mindestlohn im Elektrohandwerk für zwei Jahre gesichert
Mindestentgelte für 2014 und 2015 im Elektrohandwerk

Für das Elektrohandwerk (Montage) gibt es neue gesetzliche Mindestentgelte für 2014 und 2015. Darauf haben sich die IG Metall und der Zentralverband der Elektrohandwerke geeinigt. Die Mindestlöhne gelten rückwirkend ab Januar 2014.


Die neuen Mindestentgelte für das Elektrohandwerk sind nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) allgemeinverbindlich. Das heißt: Sie gelten für alle Beschäftigten, die elektro- und informationstechnische Tätigkeiten außerhalb des Betriebes ausüben.


Die aktuellen Mindestentgelte im Elektrohandwerk 

Der Branchenmindestlohn im Elektrohandwerk beträgt rückwirkend ab Januar 2014 in den Ost-Bundesländern (inkl. Berlin) 9,10 Euro und ab Januar nächsten Jahres 9,35 Euro. lm Westen liegt die Lohnuntergrenze für 2014 bei 10 Euro und ab Januar 2015 bei 10,10 Euro.

Unterhalb dieser vereinbarten Mindestentgelte, die höher sind als der allgemein gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro, darf kein Arbeitnehmer beschäftigt werden – egal ob Facharbeiter oder Hilfsarbeiter. Die aktuellen Flächen- oder Firmentarifverträge der IG Metall mit höheren Entgelten sind davon unberührt und gelten im vollen Umfang weiter.


Bündnis gegen Schwarzarbeit

Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten außerhalb des Betriebes bei Montage und auf Baustellen nicht die vereinbarten Mindestentgelte bezahlen, machen sich nach dem Gesetz strafbar. Ihnen können sogar Gefängnisstrafen drohen.

Darunter fällt auch die Schwarzarbeit. Die IG Metall hat Anfang Juni gemeinsam mit dem Zentralverband der Elektrohandwerke (ZVEH), dem Bundesfinanzministerium und den Zollbehörden ein „Bündnis gegen Schwarzarbeit“ im Elektrohandwerk geschlossen. Ziel des erklärten Bündnisses ist es unter anderem, den Branchenmindestlohn durchzusetzen.

Die Zollbehörden werden in den nächsten Jahren zusammen mit der Agentur für Arbeit und den Rentenversicherungsträgern verstärkt Betriebe kontrollieren, ob sie die gesetzlichen Mindestentgelte einhalten.

„Uns und dem ZVEH ist es ernst mit der Einhaltung der Mindestbedingungen und der Kontrolle“, erklärte Jörg Hofmann, Zweiter IG Metall-Vorsitzender, anlässlich der Bündniserklärung der Tarifvertragsparteien gegen Schwarzarbeit. Jeder Arbeitgeber, der sich nicht daran halte, hat auf dem Markt des Elektrohandwerks nichts verloren.

 

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