Der Handlungsdruck war gewaltig: Ende 2021, Anfang 2022 war es, da meldeten sich Kolleginnen und Kollegen am ArianeGroup Standort Bremen bei ihren Führungskräften und dem Betriebsrat. Die Beschäftigten klagten über große Belastungen am Arbeitsplatzt. Für den Betriebsrat war klar, dass ein zu hohes Arbeitsvolumen auf eine zu dünne Personaldecke trifft - und dass deshalb Maßnahmen geschaffen werden müssen, die die Belastungen der Beschäftigten wirksam reduzieren.
In den darauf folgenden Wochen arbeitete der Betriebsrat daher einen strategischen Plan gegen Überlastung aus - und verhandelte mit dem Arbeitgeber eine freiwillige Betriebsvereinbarung, mit der Beschäftigte unkompliziert übergroße Belastungen am Arbeitsplatz anzeigen können. Die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber waren erfolgreich: Neben einem zweistufigen Interventionsverfahren, welches darauf abzielt, frühzeitig Belastungssituationen anzusprechen und zu entschärfen, regt die Betriebsvereinbarung auch konkrete Maßnahmen an, mit denen präventiv gegen Belastung vorgegangen werden kann.
Erfolgreich konzipiert, ausgehandelt und eingeführt konnte die Vereinbarung auch deshalb werden, weil der Betriebsrat die Erfahrungen betroffener Kolleginnen und Kollegen berücksichtigt und die Expertise eines beratenden Rechtsanwalts eingefügt hat. Auch die Rückmeldungen der Geschäftsleitung waren äußerst positiv. Noch in der Woche nach Unterzeichnung der Betriebsvereinbarung wurde die Belegschaft informiert. In der dann folgenden Betriebsversammlung am 16. März 2023 wurde die Betriebsvereinabrung gemeinsam von Betriebsrat und Personalstandortleitung vorgestellt.
Die Vereinbarung zeichnet sich dadurch aus, dass betroffene Beschäftigte sich formlos per E-Mail, Anruf oder im direkten Gespräch an einen Betriebsrat des Vertrauens oder die Personalabteilung wenden können, um das Verfahren zu starten. Es wird dann ein Umfeld geschaffen, in dem Beschäftigte und Führungskräfte offen und geschützt über Belastungssituationen sprechen können, um anschließend Unterstützung vom Unternehmen zu erhalten. Die Initiativrolle liegt dabei ganz bei den Beschäftigten: Betroffene Kolleginnen und Kollegen initiieren das Verfahren, können es jederzeit stoppen, entscheiden, welcher Betriebsrat involviert wird und ob etwaige private Ursachen zur Sprache kommen.
Die ausgehandelte Betriebsvereinbarung konzentriert sich nicht einzig auf akute Fälle, sie regelt dazu auch präventive Maßnahmen: Es werden eine Reihe von konkreten Maßnahmen aufgelistet, die am Arbeitsplatz umzusetzen sind und die bereits dazu führen, dass es bestenfalls gar nicht erst zu einer Belastungssituation kommt. Dazu wird Wert auf Nachhaltigkeit gelegt: Der Wirkungsgrad der getroffenen Maßnahmen wird anonymisiert evaluiert und einmal jährlich in der Arbeits- und Gesundheitsschutz-Kommission des Betriebsrats vorgestellt.