Initiative Mitbestimmung
Reform der Mitbestimmung: Das muss besser werden

Transformation, Globalisierung, Digitalisierung: Betriebsräte stehen vor großen Herausforderungen. Dafür wollen die DGB-Gewerkschaften die Mitbestimmung modernisieren und dafür Druck auf die Politik machen. So sehen die Reformvorschläge derzeit aus. Diskutiert mit: Was muss konkret besser werden?

6. März 20236. 3. 2023


Die letzte grundlegende Reform der betrieblichen Mitbestimmung – das Betriebsverfassungsgesetz 1972 – ist über 50 Jahre her. Die Rahmenbedingungen für Betriebsräte haben sich seitdem fundamental verändert: Digitalisierung, künstliche Intelligenz, Plattformökonomie und Transformation vor dem Hintergrund der Erhaltung der Umwelt stellen die Interessenvertreter der Arbeitnehmer*innen vor erhebliche Herausforderungen.
 

Mitbestimmung für morgen: Diskutiert mit

Themen wie Beschäftigung und Qualifizierung, Arbeitszeit und Arbeitsweise, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Datenschutz und Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten, Fragen der Umwelt und der Produktionsweise sowie Gleichstellungsfragen stellen sich neu. Der Schutz für die Beschäftigten, die demokratische Teilhabe und Eingrenzung der Arbeitgeberbefugnisse ist gegenwärtig nicht gewährleistet.

Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz hat an der Situation wenig geändert. Zwar sieht der Koaliationsvertrag der Ampel noch weitere Verbesserungen vor, allerdings nicht genug oder zu vage. Zudem ist nicht gesichert, dass das dann auch wirklich so kommt. Daher wird auch öffentlicher Druck von uns nötig sein.

Zudem hat der DGB hat mit seinen Einzelgewerkschaften einen Gesetzentwurf unter dem Titel „Betriebliche Mitbestimmung für das 21. Jahrhundert“ vorgelegt, der die betriebliche Welt von heute und morgen im Blick hat. Den DGB-Reformentwurf wurde von einer Gruppe von Wissenschaftler*innen und Gewerkschafter*innen erarbeitet. Der Blog stellt den Gesetzentwurf ausführlich dar und lädt zur Diskussion ein.

„Wir werden die Regierungsparteien an ihren Taten messen. Kosmetische Eingriffe genügen nicht, um die Mitbestimmung zukunftsfest zu machen“, erklärt Verena zu Dohna, die als Betriebsverfassungsrechtlerin der IG Metall an dem Gesetzentwurf mitgeschrieben hat. „Alle sind herzlich eingeladen, sich an der Debatte zu beteiligen. Mitbestimmung und Demokratie sind es wert.“

Den Gesetzentwurf findet Ihr hier.

Diskutiert mit im Blog zur Reform der Zeitschrift „Arbeit und Recht“ aur-blog.eu

Dort findet Ihr auch eine Synopse des bisherigen Betriebsverfassungsgesetzes und der DGB-Reformvorschläge.
 

Bisherige DGB-Reformvorschläge (Auszüge)

  • Betriebs- und Arbeitnehmerbegriff (§§ 1 Abs. 3, 5 Abs. 1 Satz 1 BetrVG neu). Der „Betrieb“ soll stärker von den Aufgaben des Betriebsrats her gedacht werden, die er auch in immer flexibler organisierten globalen digitalisierten Unternehmen wahrnehmen muss. Der Arbeitgeber soll etwa bei organisatorischen Änderungen mindestens sechs Monate vorher informieren. Zudem geht es um die Einbeziehung von Personen in die wahlberechtigte Belegschaft und die erleichterte Schaffung von sachgerechten anderen Arbeitnehmervertretungsstrukturen bis hin zu Weltbetriebsräten.
  • Freistellungen bereits ab in der Regel 100 Arbeitnehmer*innen im Betrieb, darunter Anspruch auf Teilfreistellung in erforderlichem Umfang (§ 38 Abs. 1, 1a BetrVG neu).
  • Betriebsratsvergütung: Berücksichtigung erworbener Qualifikationen und Erfahrungen, sowie auf Dauer wahrgenommener Aufgaben (§ 37 Abs. 4 Satz 3 BetrVG neu)
  • Klarstellung des gewerkschaftlichen digitalen Zugangsrechts zum Betrieb (§ 2 Abs. 2 und 3 BetrVG neu). Die bisherige Zugangseinschränkung wegen des Schutzes von Betriebsgeheimnissen soll gestrichen werden.
  • Erzwingbarkeit des Interessenausgleichs, also des „ob und wie“ einer Betriebsänderung, über die Einigungsstelle (§ 112 Abs. 5 BetrVG neu)
  • Erweiterung der erzwingbaren Mitbestimmung, unter anderem in Bezug auf die Einführung mobiler Arbeit, Umwelt- und Klimaschutz, Maßnahmen zur Herstellung von Entgeltgleichheit, Kommunikations- und Beteiligungsprozesse und Arbeitsorganisation (§ 87 Abs. 1 BetrVG neu)
  • In Unternehmen mit mehr als 20 Arbeitnehmer*innen unterliegt die Personalplanung und –bemessung der Mitbestimmung des Betriebsrats (§ 92 Abs. 1 S. 4 BetrVG neu).
  • Beim Geltungsbereich sollen Tendenzbetriebe nicht länger ausgenommen werden.
  • Die Gleichberechtigung ausländischer Beschäftigter im Betrieb als Aufgabe des Betriebsrats (§ 80 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG neu).

 

Der Blog zur Reform der betrieblichen Mitbestimmung

Der Blog aur-blog.eu arbeitet die zentralen Anliegen in einzelnen Themenblöcken heraus. Dies sind:

  • Arbeitsgrundlagen von Betriebsräten
  • Erleichterung der Betriebsratswahlen
  • Digitalisierung und Transformation
  • Demokratie im Betrieb
  • Gleichstellung und Antidiskriminierung
  • Nachhaltiges Wirtschaften
  • Globalisierung

Durch die Kommentarfunktion können alle Interessierten unmittelbar in die Diskussion zu einzelnen Themen einsteigen, sich austauschen und gleichzeitig zur Weiterentwicklung des Vorhabens Ideen einspeisen. Wer zu einem Thema vertieft Stellung nehmen möchte, ist herzlich eingeladen, einen umfangreicheren eigenen Beitrag zu verfassen.

Schreibt uns: Wo seid Ihr schon mal an die Grenzen Eurer Mitbestimmung gestoßen? Was muss sich für solche Fälle konkret rechtlich verbessern? Aktivenportal@igmetall.de

Schwerpunktthemen

Metall-News für...