Koalitionsvertrag – Faktencheck für Integration und Migration
Positives Signal an junge Migranten

Union und SPD wollen die Optionspflicht für junge Migranten streichen. Die in Deutschland geborenen Kinder von Eltern mit ausländischen Wurzeln müssen dann nicht mehr zwischen zwei Staatsangehörigkeiten wählen und das ist gut so. Für die IG Metall ist das ein Schritt in die richtige Richtung – ...

17. Dezember 201317. 12. 2013


... aber es muss noch mehr geschehen.

Für viele junge Migranten war es eine seelische Zerreißprobe. Sie müssen sich bislang bis zum 23. Lebensjahr entscheiden – zwischen dem deutschen oder dem Pass ihrer Eltern. Im Koalitionsvertrag will Schwarz-Rot nun diesen sogenannten Optionszwang beenden. Das ist eine eindeutig positive Botschaft, die den jungen Migranten signalisiert: Ihr gehört dazu.

Keine generelle Mehrstaatlichkeit

Leider beschränken sich die Verbesserungen bei der Integration und der Migration ausschließlich auf die Gruppe junger Migranten, die hier geboren wurden. Denn eine generelle Mehrstaatlichkeit haben Union und SPD bisher nicht im Koalitionsvertrag vorgesehen. Christiane Benner, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall, begrüßt die Abschaffung der Optionspflicht: „Das ist ein Schritt in die richtige Richtung“. Doch die Koalition habe viele Chancen vertan, bedauert Benner.

Eine dieser Chancen ist die Einführung einer generelle Mehrstaatlichkeit. Doch diese soll es nach der Koalitionsvereinbarung nicht geben. Deutschland ist ein Einwanderungsland. Jeder fünfte der rund 81 Millionen Einwohner hierzulande hat eine Migrationsgeschichte und darunter sind etwa sieben Millionen Menschen mit einem ausländischen Pass. Viele arbeiten und leben schon lange in Deutschland und werden trotzdem nicht gleich behandelt, manchmal sogar ausgegrenzt. Damit Migranten in allen Lebensbereichen gleichberechtigt teilhaben und auch wählen können, brauchen sie die deutsche Staatsbürgerschaft. Die Einbürgerung liegt auch im Interesse einer offenen und demokratischen Gesellschaft. Ein Auseinanderfallen der Bevölkerung in Einwohnerinnen und Einwohner mit und ohne Wahlrecht schadet dem Zusammenhalt der Gesellschaft.

Im Jahr 2000 wurde das Zuwanderungs- und Aufenthaltsrecht neu geregelt. Mit dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht ist die Zahl der eingebürgerten Migranten gesunken. Denn für viele Menschen ist die Aufgabe ihrer bisherigen Staatsbürgerschaft, der Optionszwang, ein großes Hindernis. Von der Optionspflicht waren 2013 etwa 3 400 junge Menschen, die im Jahr 1990 geboren wurden, betroffen. Ohne Änderung bei der Optionspflicht würde diese Zahl bis 2018 auf rund 40 000 Personen pro Jahr ansteigen.

Für viele ändert sich nichts

Die künftige Bundesregierung hat jedoch nicht für alle Einwohner mit Migrationshintergrund Verbesserungen vorgesehen. So ändert sich beispielsweise für die Migranten, die vor Jahrzehnten aus ihren Heimatländern nach Deutschland kamen, hier seit Jahren leben, arbeiten und Steuern zahlen, auch weiterhin nichts. Das hätte nur das Recht auf Mehrstaatlichkeit bewirkt. Zudem gibt es auch unter den jungen Migranten weitere Gruppen, die von der Streichung des Optionszwangs nicht profitieren. Denn für alle diejenigen mit ausländischen Wurzeln, die nicht hier geboren sind, ändert sich rein gar nichts. Damit vertieft sich die Spaltung zwischen den verschiedenen Gruppen.

Es wäre an der Zeit gewesen, in Sachen Integration und Diskriminierung ausländischer Mitbürger ein eindeutiges Signal zu senden und Erleichterungen für alle zu schaffen. Die Abschaffung der Optionspflicht ist ein Schritt in die richtige Richtung. Es darf nicht der letzte bleiben.

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