Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht im Jahr 2013
Neu im Jahr 2013

Im neuen Jahr werden Arbeitnehmer weniger an Steuern und Abgaben zahlen als noch 2012. Nicht nur die Praxisgebühr bei einem Arztbesuch fällt weg, auch die Beiträge zur Sozialversicherung und der Rentenbeitrag sinken. Als vorsorglicher Krisenschutz wurde das Kurzarbeitergeld verlängert und damit ...


7. Januar 20137. 1. 2013


... eine Forderung der IG Metall erfüllt. Wir erläutern, was sich 2013 für die Beschäftigten ändert.

Mit dem Jahresbeginn sind zahlreiche Änderungen in Kraft getreten, die sich auch finanziell auswirken. Nicht nur bei den Sozialabgaben und Steuern – auch bei der gesetzlichen Rente, der Krankenversicherung und dem Elterngeld gibt es neue Regelungen.


Kranken-, Sozial- und Pflegeversicherung

Einmal im Quartal 10 Euro Praxisgebühr bei Arzt oder Zahnarzt – diese Zuzahlung fällt seit Anfang dieses Jahres ersatzlos weg. Patienten können ab 2013 auch direkt zum Facharzt gehen. Wer beispielsweise eine starke Erkältung hat, kann nun ohne Überweisung einen Hals-Nasen-Ohren-Arzt aufsuchen. Unabhängig davon gilt aber weiterhin die Notwendigkeit einer Überweisung für spezielle Fachärzte wie Radiologen und spezialisierte Internisten.

Die von Arbeitnehmern zu tragenden Abgaben zur Sozialversicherung (Kranken-, Unfall-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) sinken um 0,3 Prozentpunkte auf insgesamt 20,175 Prozent beziehungsweise 20,425 Prozent für Kinderlose. (Eine Abweichung ergibt sich für das Bundesland Sachsen, weil nur dort die Beitragslasten zur Pflegeversicherung abweichend verteilet sind). Ein Arbeitnehmer mit einem Durchschnittsverdienst von 2 840 Euro brutto zahlt ab jetzt monatlich 8,52 Euro weniger für seine Sozialversicherung als 2012. Ausschlaggebend dafür sind die Rentenbeiträge, die zu Beginn dieses Jahres auf 18,9 Prozent gesenkt werden, dem niedrigsten Stand seit 1996. Der Beitragssatz der Pflegeversicherung steigt von 1,95 auf 2,05 Prozent. Dadurch werden die Pflegekassen jährlich über Mehreinnahmen von 1,2 Milliarden Euro verfügen. Der Staat will zudem den Abschluss von Pflege-Zusatzversicherungen fördern. Mit einer staatlichen Zulage von 60 Euro im Jahr soll eine solche Zusatzversicherung auch für Menschen mit einem geringem Einkommen möglich werden.

In Planung ist ein Patientenrechtegesetz. Dann werden Patienten ab Februar oder März 2013 mehr Rechte gegenüber Ärzten und Krankenversicherungen erhalten. Das Gesetz wurde vom Bundestag bereits verabschiedet und muss nun noch durch den Bundesrat. Es sieht eine Umkehr der Beweispflicht vor: Ärzte müssen dann beispielsweise bei groben Behandlungsfehlern beweisen, dass eventuelle Schäden nicht durch ihre Fehler verursacht wurden. Krankenkassen müssen Patienten bei Schadenersatzansprüchen unterstützen, beispielsweise mit einem Gutachten. Die Bewilligung von Leistungen durch Krankenkassen soll beschleunigt werden und Versicherte sollen Einsicht in ihre Patientenakten nehmen können.


Steuern

Auch bei der Steuer gibt es 2013 zahlreiche Änderungen. Die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale gehen zum 01.01.2013 an den Start. Ab diesem Zeitpunkt besteht die Pflicht aller Arbeitgeber, die relevanten Daten für den Lohnsteuerabzug elektronisch abzurufen. Jedoch gewährt die Finanzverwaltung eine Kulanzfrist bis zum 31.12.2013. Bis zur Umstellung gelten die vorhandenen Papierbescheinigungen der Arbeitnehmer (Lohnsteuerkarte 2010 oder eine vom Finanzamt ausgestellte Ersatzbescheinigung) mit allen Einträgen fort. Weicht die Steuerklasse oder die Zahl der Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2010 oder auf den vom Finanzamt ausgestellten Bescheinigungen für den Lohnsteuerabzug von den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres 2013 zugunsten des Arbeitnehmers ab, muss er diese beim Finanzamt ändern lassen.


Minijobs und Midijobs

Statt 400 Euro können Minijobber jetzt maximal 450 Euro steuerfrei im Monat verdienen. Doch wer einen neuen Minijob ausübt, muss künftig Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung entrichten. Dafür erwirbt der Minijobber Ansprüche auf alle Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung und zahlt hierfür einen vergleichsweise niedrigen eigenen Beitrag. Weil der Arbeitgeber 15 Prozent Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung zahlt, muss der Minijobber lediglich die Differenz von 3,9 Prozent zum allgemeinen Beitragssatz (2013: 18,9 Prozent) ausgleichen und erwirbt vollwertige Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung. Diese erhöhen den Rentenanspruch und sind Voraussetzung, um gegebenenfalls früher in Rente gehen zu können. Bei einem vollen 450-Euro-Job sind das monatlich 17,55 Euro. Minijobber, deren Arbeitsverhältnisse schon 2012 bestanden hat, können sich ebenfalls für die Rentenversicherung entscheiden.


Die IG Metall hat die Anhebung der Minijob-Grenze kritisiert, da diese Maßnahme nicht zu höheren Einkommen führen werde. Stattdessen werde der Niedriglohnsektor ausgeweitet und Altersarmut – besonders von Frauen – zementiert. Ratsam für viele Jobber ist es daher, eine Tätigkeit mit Einkünften über 450 Euro aufzunehmen. Dann werden zwar Beiträge zu allen Sozialversicherungszweigen fällig, dafür sind die Beschäftigten jedoch krankenversichert und haben Anspruch auf das volle Mutterschafts- und Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung und – sollten sie ihren Job verlieren – auch auf Arbeitslosengeld (ALG) I.

Die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze, also die Erhöhung auf 450 Euro, wirkt sich auch auf die so genannte Gleitzone mit niedrigeren Sozialversicherungsbeiträgen, den sogenannten Midi-Jobs aus. Ab 2013 liegt die Gleitzone zwischen 450,01 und 850 Euro im Monat.


Gesetzliche Rente

Im Rahmen der Anhebung der Regelaltersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung (Rente 67) steigt 2013 die Altersgrenze um einen weiteren Monat. Versicherte, die im Jahr 1948 geboren sind und für die keine Vertrauensschutzregeln gelten, müssen zwei Monate über das 65. Lebensjahr hinaus arbeiten, wenn sie ohne Rentenabschläge in Altersrente gehen wollen. Wer früher in Rente gehen will, muss hohe Abschläge in Kauf nehmen: Für jeden Monat, den Versicherte ihrer Rente vorher in Anspruch nehmen, wird die Altersrente pro Monat um 0,3 Prozent gekürzt.

Versicherte, die ab 2013 eine Erwerbsminderungsrente erhalten, bekommen diese erst mit 63 Jahren und 7 Monaten abschlagsfrei. Bis zum Jahr 2018 steigt für Neuzugänge der abschlagsfreie Zugang um jeweils einen weiteren Monat. Es gibt aber eine Vertrauensschutzregelung: Erwerbsgeminderte, die 35 Jahre Pflichtbeiträge (ohne Zeiten der Arbeitslosigkeit) und Berücksichtigungszeiten zurückgelegt haben, können weiterhin mit 63 Jahren abschlagsfrei die Erwerbsminderungsrente beziehen.

Die Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten und bei Erwerbsminderungsrenten wurden angehoben: Ab 2013 wird die volle Rente nicht gekürzt, wenn monatlich nicht mehr als 450 Euro hinzu verdient werden. In jedem Kalenderjahr darf die Hinzuverdienstgrenze zweimal bis zum doppelten Betrag überschritten werden. Das sind dann insgesamt 900 Euro in den beiden Monaten. Bei höheren Verdiensten wird die Rente um (mindestens) ein Drittel gekürzt und damit nur als Teilrente ausgezahlt. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, braucht keine Hinzuverdienstgrenze mehr beachten.


Der von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu zahlende Rentenbeitragssatz sinkt von 19,6 auf 18,9 Prozent, also um 0,7 Prozentpunkte – obwohl Gewerkschaften und Experten dagegen protestierten. Sie forderten, stattdessen die Rücklagen der Rentenkasse zu stärken und flexible Altersübergänge statt der starren Rente mit 67 zu ermöglichen.


Elterngeld

Ab Januar gibt es neue Elterngeld-Regeln. Diese führen in vielen Fällen dazu, dass Eltern, deren Kinder ab Januar 2013 geboren werden, weniger Elterngeld bekommen werden. Denn künftig wird das Elterngeld nicht mehr nach dem Nettoeinkommen, sondern nach dem Bruttoeinkommen berechnet. Hierzu werden vom „Brutto“ neben der Lohnsteuer nun pauschal 21 Prozent Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Tatsächlich müssen durchschnittliche Arbeitnehmer aber 2013 nur 20,175 Prozent an Sozialversicherungsbeiträgen zahlen. So wird das Nettoentgelt vor der Elternzeit um bis zu 15 Euro heruntergerechnet.

Doch verheiratete Eltern können gegensteuern: Sie sollten frühzeitig in die günstigere Steuerklasse III oder IV wechseln. Das muss ab 2013 allerdings mindestens sieben Monate vor der Geburt des Kindes passieren, denn für die Berechnung zählt die Steuerklasse, die zwölf Monate vor Geburtsmonat überwiegt. Falls zwei Steuerklassen in der gleichen Anzahl von Monaten gegolten haben, wird die Steuerklasse zugrunde gelegt, die zuletzt vor der Geburt galt.

Kurzarbeit

Die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes (KuG) wird auf zwölf Monate verlängert. Das regelt eine Rechtsverordnung des Bundesarbeitsministeriums, die am 13. Dezember 2012 in Kraft getreten ist. Die IG Metall begrüßt diese Verlängerung. Sie kritisiert allerdings, dass davon nur Stammbeschäftigte profitieren. Leiharbeiter gehen leer aus, denn für sie gilt diese Regelung nicht. Gefordert hatte die IG Metall, dass die Bezugsdauer des KuG auf insgesamt 24 Monate ausgedehnt wird und für Leiharbeitnehmer und Stammbelegschaft gelte. Diese Regelung hatte sich in der Wirtschaftskrise 2008/09 bewährt.


Hartz IV

Die Bezieher von Hartz IV, Grundsicherung im Alter und Sozialhilfe erhalten 2,26 Prozent mehr. Ein alleinstehender Erwachsener erhält dann 382 Euro und damit 8 Euro mehr als 2012. Erstmals seit Januar 2011 erhöhen sich auch die Sätze für Kinder und Jugendliche von sechs bis unter 18 Jahren. Die so genannten Mehrbedarfszuschläge – beispielsweise für Schwangere und Alleinerziehende – steigen entsprechend.

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