Bisher keine Kurzarbeiterregelung für Leihbeschäftigte
„Ein sozialpolitischer Skandal ersten Ranges“

Sie sind die ersten, die in Krisenzeiten ihren Job verlieren. Doch für Leiharbeiter gibt es im Gegensatz zu Stammbeschäftigten keine Kurzarbeit. Das kritisiert die IG Metall. Für Detlef Wetzel, Zweiter Vorsitzender der IG Metall, ist das ein sozialpolitischer Skandal ersten Ranges. Er fordert, ...

10. Dezember 201210. 12. 2012


... die Kurzarbeit auf Leiharbeitnehmer auszudehnen.

Opel, Thyssen und nun auch der LKW-Bauer MAN – alle diese Unternehmen haben eines gemeinsam: Wegen der konjunkturellen Schwierigkeiten haben diese Firmen Kurzarbeit beantragt. Das hilft, in diesen volatilen Zeiten die Arbeitsplätze zu halten. Doch bisher schützt das nur die Stammbeschäftigten. Für Leiharbeiter gibt es bislang keine Kurzarbeiterregelung. Doch tatsächlich sind die Leihbeschäftigten die ersten, die ihren Job verlieren. Daher hat die IG Metall bereits vor einigen Wochen gefordert, auch für Leiharbeiter Kurzarbeit einzuführen, so wie das bereits in der Wirtschaftskrise 2009 galt.


Dass die Bundesregierung angesichts steigender Kurzarbeiterzahlen nun reagiert hat und die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes von sechs auf zwölf Monate verlängert hat, begrüßt die IG Metall. Doch sie wird nicht akzeptieren, dass Leiharbeitnehmer bei dieser Regelung nicht bedacht werden.


„Es ist ein sozialpolitischer Skandal ersten Ranges, die Leiharbeiter bei der Kurzarbeiterregelung außen vor zu lassen“, sagte Detlef Wetzel. Die IG Metall kritisiert daher die Pläne der schwarz-gelben Bundesregierung scharf, nur die Stammbeschäftigten mit Kurzarbeit vor Entlassungen in der Krise zu schützen. „Wir fordern Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen auf, unverzüglich die Kurzarbeit auch für Leiharbeitnehmer einzuführen“, erklärte Wetzel.


Kurzarbeit ist ein bewährtes Mittel, um ein Unternehmen sicher durch eine Krise zu führen. Nach den südeuropäischen Ländern hat die Euro- und Finanzkrise nun auch Deutschland erreicht. Die Kurzarbeiterzahlen steigen – das ist ein deutliches Zeichen für den Rückgang der Konjunktur in der Metall- und Elektrobranche. Bereits vor einigen Wochen hat sich diese Entwicklung abgezeichnet. Daher hat die IG Metall bereits damals gefordert, als vorläufigen Krisenschutz, das Kurzarbeitergeld zu verlängern. Nun hat die Politik reagiert und die Bezugsdauer von sechs auf zwölf Monate verlängert. Das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung – aber nicht ausreichend.

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