IAB-Studie: Leiharbeit ist keine Brücke in Festanstellung
Wer Leiharbeiter ist, bleibt fast immer Leiharbeiter

Eine aktuelle Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung besagt, dass nur sieben Prozent aller Leiharbeiter in eine Festanstellung wechseln. Die Mehrheit bleibt als Leiharbeiter beschäftigt. Detlef Wetzel, Zweiter Vorsitzender der IG Metall, erklärt, warum das ungerecht ist und ...

30. Juni 201030. 6. 2010


... welche politische Absicht hinter deregulierter Leiharbeit steckt.

In Deutschland sind mit dem Ende der Krise bereits wieder rund 750 000 Menschen als Leiharbeiter beschäftigt. Eine neue Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung belegt, was viele befürchtet hatten: Leiharbeit ist eben kein Weg in reguläre Beschäftigung, sondern dient vor allem zur Kostensenkung in der Personalpolitik vieler Unternehmen. Detlef Wetzel, erklärte gegenüber „fr-online“: „Das IAB bestätigt: Leiharbeit ist keine Brücke in nachhaltige Beschäftigung. Allenfalls ein wackeliger schmaler Steg.“

Was ist dann überhaupt das Ziel von Leiharbeit?
Mit Leiharbeit versuchen viele Unternehmen, bestehende Tarifverträge zu umgehen. Sie müssen Arbeitnehmern, die nicht fest angestellt sind, nicht den geltenden Tariflohn bezahlen. Statt dessen erhalten Leiharbeiter laut der IAB-Studie oft bis zu einem Viertel weniger Gehalt für die gleiche Arbeit. Dieses Vorgehen wird als Lohndumping durch die Arbeitgeber bezeichnet. Wetzel dazu: „Sie nutzen mit Leiharbeit ein Instrument, das Arbeitnehmer nicht nur in prekäre Beschäftigung, sondern auch in Armut trotz Arbeit führt.“
 



Die Leiharbeit ist regional unterschiedlich verteilt. Bei den Bundesländern liegt Bremen an der Spitze dieser Skala mit einem Anteil von 3,7 Prozent Leiharbeitern an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Doch die Auswertung nach Bundesländern zeigt ein geschöntes Bild: In Regionen und Städten, die industriell geprägt sind, spielt Leiharbeit eine weit größere Rolle. Dort arbeiteten im Juni 2008 bereits sechs bis zwölf Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten für eine Verleihfirma.

Was kann dagegen unternommen werden?
Die Bundesregierung kann das Arbeitnehmerüberlassungs-Gesetz entsprechend überarbeiten. Dazu laufen bereits die Gespräche. Für Wetzel ist klar: „Leiharbeit muss wieder zeitlich begrenzt werden und Leiharbeiter müssen für die gleiche Arbeit auch das gleiche Geld erhalten. Derzeit werden Leiharbeiter zum Teil bis zu einem Jahr auf einer Stelle eingesetzt und schlechter bezahlt. Das ist dann eindeutig Missbrauch von Leiharbeit.“

 

mehr zu Leiharbeit erfahren

Neu auf igmetall.de

Newsletter bestellen