Der Rechtsfall
Wer zahlt beim Wegeunfall?

Kommt es auf direktem Wege zur Arbeit zum Unfall, hat ein Arbeitnehmer Ansprüche gegen die Berufsgenossenschaft, unabhängig davon, wer Schuld am Unfall hat. Doch wer zahlt die Schäden am Auto oder das Schmerzensgeld?

1. April 20111. 4. 2011


Bei einem Unfall auf dem Arbeitsweg übernimmt die Berufsgenossenschaft (BG) die Kosten für die Behandlung und die anschließende Rehabilitation. Bei bleibenden Gesundheitsschäden muss sie Versicherten sogar eine Rente zahlen. Viele Fälle von verunglückten Beschäftigten landen auch vor Gericht. Etwa weil die Berufsgenossenschaft die Verletzungen des Unfallopfers nicht ausreichend anerkennt.


Drückeberger

Auch die beteiligten Versicherungen der Fahrzeughalter streiten oft über die Höhe des Schmerzensgeldes oder die Regulierung des Sachschadens. Nicht selten bleiben Geschädigte auf einem Teil der Kosten sitzen, obwohl unschuldige Unfallopfer Anspruch auf vollen Schadensersatz haben.

„Arbeitnehmer brauchen einen langen Atem, wenn sie zu ihrem Recht kommenwollen“, weiß Sabine Blume von der Gewerkschaftlichen Unterstützungseinrichtung der DGB-Gewerkschaften GUV/FAKULTA. Blume informiert Metaller, die gleichzeitig Mitglied der GUV/FAKULTA sind, sofern diese nach einem Wegeunfall zivilrechtlich ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz durchsetzen müssen.

Oft kämpfen sie Jahre lang um ihr Geld. Blume empfiehlt nach einem Wegeunfall auch immer sofort die IG Metall-Verwaltungsstelle zu informieren. „Die Kollegen vor Ort helfen weiter und vermitteln gegebenenfalls den Kontakt zu uns.“

Arbeits- und Sozialrecht

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