Zeitschrift Gute Arbeit – Oktober 2009
Mahle: Gefährdungsbeurteilung kann umgesetzt werden

Die Gefährdungsbeurteilung bei Mahle ist mittlerweile zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber kein Konfliktthema mehr. Ohne die Einigungsstelle wäre die Betriebsvereinbarung, die ausdrücklich die psychischen Belastungen integriert, allerdings nicht zustandegekommen.


Vor kurzem haben Betriebsrat und Arbeitgeber die Betriebsvereinbarung zur Gefährdungsbeurteilung unterzeichnet. Darin sind ausdrücklich die psychischen Belastungen berücksichtigt. Jetzt beginnt die Umsetzungsphase.

Zwei Jahre zähe und langwierige Verhandlungen waren vorausgegangen. Die Firmenleitung baute immer wieder neue Hürden auf. Nach langem hin und her schlug die Verhandlungskommission dem Gesamtbetriebsrat vor, das Scheitern der Gespräche zu erklären und eine Einigungsstelle einzuberufen. „Die Firma ist mittlerweile vorbildlich“, sagt Jürgen Kalmbach, Betriebsrat in der Zentrale in Stuttgart und zuständig für den Arbeitsschutz. Für beiden Seiten war es ein langer und schwieriger Lernprozess.

Dr. Max Geray und Dr. Jürgen Reusch beschreiben in der Oktober-Ausgabe den konfliktreichen Weg zur Gefährungsbeurteilung bei Mahle. Geray leitet das Büro für Arbeitsschutz und Betriebsökologie in Hamburg, Reusch ist Politikwissenschaftler und Redakteur der Arbeit & Ökologie-Briefe bzw. von Gute Arbeit.

Mahle ist weltmarktführender Kolbenhersteller und zählt zu den 30 größten Automobilzulieferern. Die rund 8500 Beschäftigten an den 21 Standorten produzieren Komponenten und Systeme für Verbrennungsmotoren.

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