Nimm Dir die acht Tage

Wer jahrelang in Schicht arbeitet, Kinder betreut oder Angehörige pflegt, kann in Betrieben mit Metall-Tarif ab 2019 zusätzlich acht freie Tage im Jahr erhalten. Bis zum 31. Oktober müssen die Anträge für das nächste Jahr gestellt werden. Wir beantworten die häufigsten Fragen zum Thema.

1. Oktober 20181. 10. 2018


Wer kann die tarifliche Freistellungszeit von acht Tagen beantragen?

  • Schichtbeschäftigte, die seit mindestens drei Jahren in Dreischicht oder Dauernachtschicht ­arbeiten und fünf Jahre im Betrieb sind. Sowie Beschäftigte, die mindestens zehn Jahre Wechselschicht und 15 Jahre im Betrieb arbeiten – ab 2020 dann nur noch mindestens fünf Jahre in Wechselschicht und sieben Jahre im Betrieb.
  • Beschäftigte, die ihre Kinder unter acht Jahren im eigenen Haushalt betreuen.
  • Beschäftigte, die Eltern, Kinder, Partner oder Schwiegereltern mit mindestens Pflegegrad 1 häuslich pflegen. Auch in Fällen akuter Pflege ist ein kurzfristiger Antrag auf die acht Tage im Anschluss an die zehn Tage gesetzliche Akutpflege möglich.

Stimmt es, dass nur ein Teil der Belegschaft die acht Tage beantragen kann?
Nein. Nur in Ausnahmefällen kann es bei der tariflichen Freistellungszeit Einschränkungen geben. Wenn der Arbeitgeber die ausfallenden Arbeitszeiten nicht ausgleichen kann, muss er dazu mit dem Betriebsrat Gespräche über Lösungen aufnehmen.

Wie weise ich nach, dass mein Angehöriger Pflegegrad 1 hat?
Mit einer Bescheinigung der Pflegekasse oder des medizinischen Diensts der Krankenkasse. Für akute Pflegefälle genügt ein Attest vom Arzt.

Wie weise ich nach, dass ich mein Kind im eigenen Haushalt betreue?
Mit einer Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamts.

Die acht Tage kann ich mit Kindern unter acht Jahren beantragen. Was ist dafür der Stichtag?
Der Stichtag ist der erste Tag des Jahres, für das Du die acht Tage tarifliche Freistellungszeit beantragen willst. Wenn etwa Dein Kind am 1. Januar 2019 noch keine acht Jahre alt ist, besteht der Anspruch auf die acht Tage für das komplette Jahr 2019.

Wie oft kann ich die acht Tage beantragen?
Zur Betreuung von Kindern und zur Pflege von Angehörigen geht das zwei Mal je Kind oder Pflegefall. Für Schichtbeschäftigte gibt es keine Beschränkung.

Wenn ich zwei Kinder unter acht Jahren habe, kann ich dann 16 Tage im Jahr freinehmen?
Nein, es sind immer maximal acht freie Tage im Jahr möglich.

Können Teilzeitbeschäftigte die acht Freistellungstage wählen?
Wer ab dem 1. Januar 2019 in Teilzeit oder in verkürzte Vollzeit geht und Kinder betreut oder Angehörige pflegt, kann auch die zusätzlichen acht freien Tage wählen.

Wo bekomme ich Anträge für die tarifliche Freistellungszeit?
Der Antrag auf die tarifliche Freistellungszeit braucht keine spezielle Form. Das geht auch formlos, per Brief. Füge die notwendigen Nachweise bei. Bei der Formulierung hilft Dir Dein Betriebsrat oder Deine IG Metall vor Ort mit Mustervorlagen. In vielen Betrieben gibt es fertige Antragsformulare.

Wo gebe ich den Antrag ab?
Bei Deinem Arbeitgeber, mit Kopie an den Betriebsrat. Frage Deinen Betriebsrat zum genauen Verfahren in Deinem Betrieb.

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