Weiterbildung – höhere Zuschüsse bei Betriebsvereinbarung

Bericht aus Geschäftsstelle BerlinDas Arbeit-von-morgen-Gesetz belohnt Unternehmen, die mit ihrem Betriebsrat die Weiterbildung in Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen verankert haben.

1. September 20201. 9. 2020


Das Arbeit-von-morgen-Gesetz belohnt Unternehmen, die mit ihrem Betriebsrat die Weiterbildung in Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen verankert haben. In diesem Fall können Unternehmen ab dem 1. Oktober 2020 insgesamt bis zu 15 Prozent mehr Zuschüsse für Weiterbildungen erhalten. Und zwar in zwei Fällen: So können Klein- und Mittelständler mit Vereinbarung 5 Prozent mehr Zuschüsse für Lehrgänge und Arbeitsentgeltzuschüsse einstreichen. Betriebe, die vor gravierenden Veränderungen stehen, erhalten zudem 10 Prozent höhere Zuschüsse, wenn 20 Prozent der Beschäftigten (bei Klein- und Mittelständlern 10 Prozent) neue Kompetenzen benötigen.

Mehr Infos gibt es unter igmetall-berlin.de.

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